Gesetzestext
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1Die politischen Rechte sind gewährleistet.

2Die Garantie der politischen Rechte schützt die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe.

Übersicht

Art. 34 BV schützt die politischen Rechte aller Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Das sind die Rechte, die bei Wahlen und Abstimmungen gelten. Zu den politischen Rechten gehören das Stimm- und Wahlrecht, aber auch das Recht, Initiativen und Referenden zu ergreifen.

Die Verfassung garantiert zwei wichtige Grundsätze: erstens die freie Willensbildung und zweitens die unverfälschte Stimmabgabe. Freie Willensbildung bedeutet, dass sich jeder Bürger ohne Druck eine eigene Meinung bilden kann. Das Bundesgericht hat entschieden, dass «kein Abstimmungs- oder Wahlergebnis anerkannt werden darf, das nicht den freien Willen der Stimmbürger zuverlässig und unverfälscht zum Ausdruck bringt» (BGE 135 I 19 E. 3.1).

Unverfälschte Stimmabgabe heisst, dass das Abstimmungsergebnis korrekt ermittelt und gezählt wird. Bei sehr knappen Resultaten kann eine Nachzählung verlangt werden, wenn Zweifel an der korrekten Auszählung bestehen (BGE 138 I 171 E. 4.2).

Die Behörden haben besondere Pflichten. Sie müssen sachlich und ausgewogen über Abstimmungsvorlagen informieren. Das Bundesgericht hält fest: «Aus Art. 34 Abs. 2 BV wird namentlich eine Verpflichtung der Behörden auf korrekte und zurückhaltende Information im Vorfeld von Abstimmungen abgeleitet» (BGE 143 I 78 E. 4.1). Behörden dürfen zwar ihre Meinung äussern, müssen aber objektiv bleiben.

Ein praktisches Beispiel: Wenn eine Gemeinde vor einer Abstimmung einseitige oder falsche Informationen verbreitet, kann das die Abstimmungsfreiheit verletzen. In solchen Fällen kann die Abstimmung ungültig erklärt oder wiederholt werden. Auch bei Wahlen gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung - jede Stimme muss das gleiche Gewicht haben (BGE 129 I 185 E. 4.1).

Art. 34 BV ist ein Grundrecht, das vor Gericht eingeklagt werden kann. Bürgerinnen und Bürger können sich mit einer Stimmrechtsbeschwerde wehren, wenn ihre politischen Rechte verletzt werden.