Gesetzestext
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1Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet.

2Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.

3Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.

Art. 16 BV — Meinungs- und Informationsfreiheit

Übersicht

Artikel 16 der Bundesverfassung schützt die freie Meinungsäusserung und den Zugang zu Informationen. Dieses Grundrecht ist für die Demokratie und die persönliche Entfaltung zentral.

Was regelt die Norm? Die Norm gewährleistet drei Bereiche: Erstens darf jede Person ihre Meinung frei bilden, äussern und verbreiten. Zweitens kann sie Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen empfangen und beschaffen. Drittens darf sie diese Informationen weiterverbreiten. Das Grundrecht schützt alle Arten von Meinungsäusserungen — von der politischen Kritik bis zur Kunstkritik. Auch unwahre oder schockierende Aussagen sind grundsätzlich geschützt.

Wer ist betroffen? Alle Personen in der Schweiz können sich auf dieses Grundrecht berufen — Schweizer und Ausländer, natürliche und juristische Personen. Besonders wichtig ist es für Journalisten, Politiker, Demonstranten und alle, die sich öffentlich äussern wollen. Auch der Staat ist betroffen: Er darf die Meinungsfreiheit nur unter strengen Voraussetzungen einschränken.

Was sind die Rechtsfolgen? Der Staat muss Meinungsäusserungen grundsätzlich dulden und darf keine Zensur ausüben. Bei Einschränkungen (zum Beispiel Demonstrationsverboten) muss er eine gesetzliche Grundlage haben und die Verhältnismässigkeit beachten. Personen können sich vor Gericht wehren, wenn ihre Meinungsfreiheit verletzt wird. Die Gerichte müssen zwischen geschützter Meinung und strafbaren Äusserungen (wie Verleumdung oder Rassismus) unterscheiden.

Beispiel: Eine Bürgerin will gegen die Regierung demonstrieren. Die Stadt darf ihr dies nicht einfach verbieten. Sie braucht dafür schwerwiegende Gründe wie eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Auch wenn die Meinung der Bürgerin unpopulär oder kritisch ist, geniesst sie Schutz. Anders wäre es, wenn sie zu Gewalt aufrufen oder andere beschimpfen würde.

Die Informationsfreiheit bedeutet, dass Behörden bestimmte Dokumente zugänglich machen müssen. Private Medien können Verwaltungsunterlagen einsehen, um die Öffentlichkeit zu informieren. Dies trägt zur demokratischen Kontrolle bei.