Gesetzestext
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Jede Person hat bei Rechtsstreitigkeiten Anspruch auf Beurteilung durch eine richterliche Behörde. Bund und Kantone können durch Gesetz die richterliche Beurteilung in Ausnahmefällen ausschliessen.

Art. 29a BV

Übersicht

Art. 29a BV garantiert jeder Person das Recht auf gerichtliche Beurteilung bei Rechtsstreitigkeiten. Diese Rechtsweggarantie bedeutet: Wenn Sie ein rechtliches Problem haben, können Sie verlangen, dass ein unabhängiges Gericht Ihren Fall prüft. Das Gericht muss sowohl die Tatsachen als auch die Rechtslage vollständig überprüfen können.

Die Rechtsweggarantie gilt für alle Bereiche des Rechts. Sie schützt vor formeller Rechtsverweigerung (wenn Behörden sich für nicht zuständig erklären) und stellt sicher, dass es immer einen Richter gibt, der entscheiden kann. Bund und Kantone dürfen nur in Ausnahmefällen die gerichtliche Überprüfung ausschliessen.

Ein typisches Beispiel: Eine Gemeinde verweigert Ihnen eine Baubewilligung. Sie können diese Entscheidung vor einem Verwaltungsgericht anfechten. Das Gericht muss prüfen können, ob die Gemeinde richtig entschieden hat - sowohl rechtlich als auch tatsächlich.

Die Garantie gilt auch im Strafrecht, Ausländerrecht und bei politischen Rechten. Sie stellt sicher, dass niemand ohne gerichtliche Kontrolle von staatlichen Entscheidungen betroffen wird. Allerdings begründet sie keinen Anspruch auf mehrere Gerichtsinstanzen - eine einzige richterliche Prüfung genügt.

Die Rechtsweggarantie trat 2007 in Kraft und prägt seither die schweizerische Gerichtsorganisation massgeblich.