Über Open Legal Commentary
Mission
openlegalcommentary.ch macht das Schweizer Bundesrecht für alle zugänglich. Jeder Kommentarartikel ist auf drei Ebenen lesbar: als knapper Überblick, als wissenschaftlich fundierte Doktrin und als vollständige Rechtsprechungsübersicht.
Methodik
Die Kommentare werden mittels KI generiert und folgen strengen Redaktionsrichtlinien. Jede Rechtsaussage ist auf eine Primärquelle zurückführbar. Doktrinäre Positionen werden präzise zugeschrieben. Mindermeinungen werden fair und vollständig dargestellt.
Drei Ebenen
- Ebene 1 — Übersicht
- Verständliche Zusammenfassung auf B1-Sprachniveau (150–300 Wörter). Was regelt die Norm? Wer ist betroffen? Was sind die Rechtsfolgen?
- Ebene 2 — Doktrin
- Wissenschaftliche Analyse mit Randziffern (N. 1, N. 2, ...). Entstehungsgeschichte, systematische Einordnung, Tatbestandsmerkmale, Rechtsfolgen, Streitstände.
- Ebene 3 — Rechtsprechung
- Vollständige BGE-Übersicht, thematisch gruppiert. Pro Entscheid: BGE-Referenz, Leitsatz, Relevanz, Blockzitat der entscheidenden Passage.
Abgedeckte Gesetze
- BV — Bundesverfassung (SR 101)
- ZGB — Zivilgesetzbuch (SR 210)
- OR — Obligationenrecht (SR 220)
- ZPO — Zivilprozessordnung (SR 272)
- StGB — Strafgesetzbuch (SR 311.0)
- StPO — Strafprozessordnung (SR 312.0)
- SchKG — SchKG (SR 281.1)
- VwVG — VwVG (SR 172.021)
- BGFA — Anwaltsgesetz (SR 935.61)
Zitierformat
Verbindliche Zitierformate:
- BGE: BGE 130 III 182 E. 5.5.1
- BGer: Urteil 4A_123/2024 vom 15.3.2024 E. 3.2
- Literature: Gauch/Schluep/Schmid, OR AT, 11. Aufl. 2020, N 2850
- Botschaft: BBl 2001 4202
Lizenz
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Kontakt
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