Gesetzestext
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1Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung.

2Sie koordinieren ihre Anstrengungen im Bereich der inneren Sicherheit.

Übersicht

Art. 57 BV regelt die Aufteilung der Sicherheitsverantwortung zwischen Bund und Kantonen. Die Bestimmung verpflichtet beide Staatsebenen, für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung zu sorgen. Dabei müssen sie ihre Anstrengungen koordinieren.

Die Verfassungsbestimmung schafft eine gemeinsame Grundlage für die Sicherheitsarchitektur der Schweiz. Nach der Botschaft zur neuen Bundesverfassung (BBl 1997 I 209 f.) sollte sie die traditionelle Aufgabenteilung nicht ändern, sondern die Kooperationspraxis verfassungsrechtlich absichern. Der Bund ist hauptsächlich für die äussere Sicherheit zuständig, die Kantone für die innere Sicherheit (Polizei).

Betroffen sind alle staatlichen Behörden, die mit Sicherheitsaufgaben betraut sind: Polizei, Grenzwacht, Nachrichtendienst, Armee und Zivilschutz. Auch Bürgerinnen und Bürger sind indirekt betroffen, da sie von Sicherheitsmassnahmen profitieren oder davon betroffen sein können.

Die Rechtsfolgen sind begrenzt. Art. 57 BV begründet nach herrschender Lehre (Diggelmann/Altwicker, BSK BV, Art. 57 N. 23-26) keine neuen Kompetenzen, sondern setzt bestehende Zuständigkeiten voraus. Umstritten ist, ob die Koordinationspflicht in Absatz 2 dem Bund neue Regelungskompetenzen verleiht. Die herrschende Lehre verneint dies wegen der föderalistischen Kompetenzordnung.

Ein Beispiel für die praktische Anwendung ist das Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt an Sportveranstaltungen. Das Bundesgericht bestätigte dessen Zulässigkeit als interkantonale Polizeikoordination (BGE 140 I 2). Bei grenzüberschreitenden Sicherheitslagen arbeiten Kantonspolizeien und Bundesbehörden zusammen, etwa bei Terrorismusbekämpfung oder organisierter Kriminalität.

Die Norm schützt keine individuellen Rechte auf Sicherheit. Sie richtet sich nur an staatliche Organe und verpflichtet diese zur Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich.