Gesetzestext
Fedlex ↗

Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin.

Art. 118a BV

Übersicht

Art. 118a BV verpflichtet Bund und Kantone, die Komplementärmedizin zu berücksichtigen. Diese Bestimmung wurde 2009 mit 67% Ja-Stimmen angenommen. Sie gilt als wichtiger Schritt für alternative Heilmethoden in der Schweiz.

Was ist Komplementärmedizin? Komplementärmedizin umfasst Behandlungsformen, die nicht zur herkömmlichen Schulmedizin gehören. Dazu zählen zum Beispiel Homöopathie (Behandlung mit stark verdünnten Substanzen), Akupunktur (Nadeln an bestimmten Körperpunkten), Phytotherapie (Pflanzenheilkunde) oder anthroposophische Medizin (ganzheitliche Heilkunst).

Wer ist betroffen? Die Regel betrifft alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die komplementärmedizinische Behandlungen nutzen möchten. Auch Ärzte, Therapeuten und Krankenversicherer müssen diese Behandlungsformen berücksichtigen. Behörden sind verpflichtet, bei Entscheidungen über Ausbildungen, Bewilligungen oder Kostenübernahmen die Komplementärmedizin einzubeziehen.

Was sind die rechtlichen Folgen? Art. 118a BV schafft kein Recht auf komplementärmedizinische Behandlung. Er ist eine sogenannte Programmnorm. Das bedeutet: Bund und Kantone müssen bei ihren Gesetzen und Entscheidungen komplementäre Heilmethoden wohlwollend prüfen. Sie dürfen diese nicht einfach ablehnen, ohne gute Gründe zu haben.

Praktische Auswirkungen: Die Krankenversicherung übernimmt heute bestimmte komplementärmedizinische Behandlungen. Ärztinnen und Ärzte können sich in Homöopathie, Akupunktur oder anderen Methoden weiterbilden. Neue Berufe wie KomplementärTherapeut entstehen mit staatlich anerkannten Prüfungen.

Konkretes Beispiel: Eine Frau leidet unter chronischen Kopfschmerzen. Ihr Arzt verschreibt ihr homöopathische Globuli (kleine Zuckerkügelchen mit wirksamen Substanzen). Dank Art. 118a BV muss die Krankenkasse diese Behandlung unter bestimmten Bedingungen bezahlen. Ohne diese Verfassungsbestimmung wäre das nicht möglich gewesen.

Die Bestimmung sorgt dafür, dass alternative Heilmethoden neben der Schulmedizin ihren Platz haben. Sie müssen aber trotzdem sicher und von gut ausgebildeten Fachpersonen durchgeführt werden.