Gesetzestext
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1Der Bund erlässt Vorschriften über die Berufsbildung.

2Er fördert ein breites und durchlässiges Angebot im Bereich der Berufsbildung.

Art. 63 BV — Berufsbildung

Übersicht

Art. 63 BV gibt dem Bund die ausschliessliche Kompetenz für die Berufsbildung. Der Bund kann alle Aspekte der beruflichen Ausbildung regeln (Hänni, BSK BV, Art. 63 N. 2-15). Diese Bundeskompetenz ist umfassend und gilt für alle Berufszweige, nicht nur für bestimmte Wirtschaftsbereiche wie früher (BBl 2000 5686, 5691 f.).

Die Berufsbildung umfasst drei Bereiche: die berufliche Grundbildung (Lehre), die höhere Berufsbildung (Fachausweise und Diplome) und die berufsorientierte Weiterbildung (BGE 130 III 182). Anders als bei den Schulen, wo die Kantone zuständig sind, regelt der Bund die Berufsbildung zentral. Dies sorgt für einheitliche Standards in der ganzen Schweiz.

Der Bund muss ein breites und durchlässiges Angebot fördern (Art. 63 Abs. 2 BV). Durchlässig bedeutet: Wer eine Berufslehre macht, kann später studieren. Wer studiert hat, kann eine Berufslehre nachholen. Es soll auch möglich sein, von einem Beruf in einen anderen zu wechseln (Hänni, BSK BV, Art. 63 N. 16).

Konkrete Beispiele: Der Bund erlässt das Berufsbildungsgesetz (BBG). Dieses regelt, wie eine Kochlehre oder eine kaufmännische Grundbildung ablaufen muss. Private Organisationen wie Branchenverbände können Prüfungen durchführen. Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, dass dies erlaubt ist (Urteil B-4164/2021).

Wer eine Berufslehre abschliesst, kann über die Berufsmaturität an eine Fachhochschule. Wer studiert hat, kann in zwei Jahren eine verkürzte Lehre machen. Diese Durchlässigkeit ist verfassungsrechtlich garantiert (BVGE 2017 IV/2).

Die Berufsbildung wird gemeinsam von Bund, Kantonen und Arbeitgebern finanziert. Bei manchen Branchen zahlen alle Betriebe in einen Berufsbildungsfonds ein. Dies ist rechtlich zulässig (Urteil 2C_58/2009).

Die Bundesverfassung von 1874 gab dem Bund nur für bestimmte Wirtschaftsbereiche die Kompetenz. Seit 1999 kann der Bund alle Berufe regeln. Dies war nötig, weil neue Berufe entstanden sind, besonders im Dienstleistungsbereich (SG Komm. BV-Ehrenzeller, Art. 63 N. 3).