Gesetzestext
Fedlex ↗

1Der Bundesrat bestimmt die Ziele und die Mittel seiner Regierungspolitik. Er plant und koordiniert die staatlichen Tätigkeiten.

2Er informiert die Öffentlichkeit rechtzeitig und umfassend über seine Tätigkeit, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen.

Übersicht

Art. 180 BV regelt die wichtigsten Aufgaben des Bundesrates als Regierung der Schweiz. Die Bestimmung legt fest, wie der Bundesrat das Land führt und die Öffentlichkeit informiert.

Was regelt Art. 180 BV?

Absatz 1 gibt dem Bundesrat zwei zentrale Kompetenzen: Er muss die politischen Ziele und Mittel seiner Regierungspolitik bestimmen. Ausserdem muss er alle staatlichen Tätigkeiten planen und koordinieren. Das bedeutet, der Bundesrat legt fest, welche politischen Schwerpunkte die Schweiz verfolgt. Er erstellt Pläne für die verschiedenen Politikbereiche und sorgt dafür, dass die Bundesverwaltung, die Kantone und andere Behörden zusammenarbeiten.

Absatz 2 verpflichtet den Bundesrat zur Information der Öffentlichkeit. Er muss die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig und vollständig über seine Arbeit informieren. Diese Informationspflicht hat aber Grenzen: Wenn wichtige öffentliche oder private Interessen dagegen sprechen, darf der Bundesrat Informationen geheim halten.

Wer ist betroffen?

Alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch auf Information über die Regierungstätigkeit. Besonders wichtig ist dies für Medienschaffende, die als «Wachhunde der Demokratie» fungieren. Die Bundesverwaltung, die Kantone und andere Behörden müssen mit dem Bundesrat zusammenarbeiten.

Welche Rechtsfolgen gibt es?

Aus der Informationspflicht entsteht ein Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu amtlichen Dokumenten. Dieses Recht wird durch das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) konkretisiert. Wer Informationen vom Bundesrat verlangt, kann sich an das Bundesverwaltungsgericht wenden, wenn der Zugang verweigert wird.

Beispiel aus der Praxis:

Eine Journalistin möchte wissen, wie viel Geld der Bund für Kriegsmaterial ausgibt. Sie stellt ein Gesuch um Zugang zu den entsprechenden Dokumenten. Der Bundesrat muss diese Informationen grundsätzlich herausgeben, es sei denn, die Veröffentlichung würde aussenpolitische Interessen der Schweiz gefährden oder Geschäftsgeheimnisse preisgeben.