Gesetzestext
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1Der Bundesrat erarbeitet den Finanzplan, entwirft den Voranschlag und erstellt die Staatsrechnung.

2Er sorgt für eine ordnungsgemässe Haushaltführung.

Art. 183 BV — Übersicht

Art. 183 BV regelt die Finanzverantwortung des Bundesrats. Der Bundesrat muss drei wichtige Aufgaben erfüllen: Er erstellt den Finanzplan, erarbeitet das Budget (Voranschlag) und legt die Staatsrechnung vor. Zusätzlich sorgt er für eine ordentliche Haushaltsführung.

Der Finanzplan ist eine Übersicht über die geplanten Einnahmen und Ausgaben für die nächsten drei Jahre. Er zeigt, wie sich die Bundesfinanzen entwickeln werden. Jedes Jahr wird dieser Plan aktualisiert und angepasst.

Der Voranschlag ist das detaillierte Budget für das kommende Jahr. Er enthält alle geplanten Ausgaben und Einnahmen des Bundes. Das Parlament muss dieses Budget genehmigen, bevor es gültig wird.

Die Staatsrechnung zeigt, was der Bund im vergangenen Jahr tatsächlich eingenommen und ausgegeben hat. Sie dient als Rechenschaftsbericht an das Parlament und die Öffentlichkeit.

Ordnungsgemässe Haushaltführung bedeutet, dass der Bundesrat die Bundesfinanzen korrekt verwalten muss. Er muss sich an die Gesetze halten, wirtschaftlich handeln und die Ziele erreichen.

Praktisches Beispiel: Wenn der Bund neue Kampfjets kaufen will, muss der Bundesrat diese Ausgabe zuerst in den Finanzplan aufnehmen. Dann stellt er einen entsprechenden Betrag ins Budget ein. Das Parlament prüft und genehmigt diese Ausgabe. Nach dem Kauf wird in der Staatsrechnung aufgeführt, wie viel tatsächlich bezahlt wurde.

Diese Regelung stellt sicher, dass die Regierung verantwortungsvoll mit dem Geld der Steuerzahler umgeht. Die Aufgabenteilung zwischen Bundesrat (Vorbereitung) und Parlament (Genehmigung) verwirklicht das Prinzip der Gewaltenteilung bei den Staatsfinanzen.