Gesetzestext
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1Der Bundesrat trifft Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz.

2Er trifft Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit.

3Er kann, unmittelbar gestützt auf diesen Artikel, Verordnungen und Verfügungen erlassen, um eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit zu begegnen. Solche Verordnungen sind zu befristen.

4In dringlichen Fällen kann er Truppen aufbieten. Bietet er mehr als 4000 Angehörige der Armee für den Aktivdienst auf oder dauert dieser Einsatz voraussichtlich länger als drei Wochen, so ist unverzüglich die Bundesversammlung einzuberufen.

Übersicht

Art. 185 BV verleiht dem Bundesrat wichtige Kompetenzen für die Sicherheit der Schweiz. Der Artikel regelt sowohl die normale Sicherheitspolitik als auch ausserordentliche Notlagen.

Der Bundesrat ist zuständig für die äussere Sicherheit (Schutz vor Angriffen von aussen), die Unabhängigkeit (Souveränität des Staates) und die Neutralität der Schweiz. Er sorgt auch für die innere Sicherheit, also die öffentliche Ordnung und den Schutz der Bevölkerung vor Gefahren. Diese Aufgaben erfüllt er normalerweise mit bestehenden Gesetzen und Verordnungen.

In schweren Notlagen kann der Bundesrat aber auch ausserordentliche Massnahmen ergreifen. Er darf dann ohne vorherige Zustimmung des Parlaments spezielle Notverordnungen erlassen. Dies ist nur erlaubt, wenn die öffentliche Ordnung oder die Sicherheit schwer gestört ist oder eine unmittelbare Bedrohung besteht. Die normalen Gesetze müssen zudem ungenügend sein. Solche Notverordnungen müssen zeitlich befristet werden.

Bei militärischen Einsätzen kann der Bundesrat Truppen aufbieten. Sind es mehr als 4000 Soldaten oder dauert der Einsatz länger als drei Wochen, muss er sofort das Parlament einberufen.

Ein praktisches Beispiel waren die COVID-19-Massnahmen ab März 2020. Der Bundesrat erliess gestützt auf Art. 185 Abs. 3 BV Notverordnungen zur Bekämpfung der Pandemie (Lockdown, Geschäftsschliessungen, Reisebeschränkungen). Diese waren zeitlich befristet und wurden regelmässig angepasst.

Betroffen sind alle Personen in der Schweiz, da sich die Sicherheitsmassnahmen an die gesamte Bevölkerung richten können. Bei Verstössen gegen Notverordnungen drohen Bussen oder andere Sanktionen. Die Gerichte können die Verfassungsmässigkeit von Notverordnungen überprüfen und deren Anwendung verweigern, wenn sie rechtswidrig sind.