Gesetzestext
Fedlex ↗

1Der Mensch und seine Umwelt sind vor Missbräuchen der Gentechnologie geschützt.

2Der Bund erlässt Vorschriften über den Umgang mit Keim- und Erbgut von Tieren, Pflanzen und anderen Organismen. Er trägt dabei der Würde der Kreatur sowie der Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt Rechnung und schützt die genetische Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten.

Übersicht

Art. 120 BV schützt vor Missbräuchen der Gentechnologie (Veränderung von Erbgut). Die Bestimmung hat zwei Absätze: Absatz 1 schützt Mensch und Umwelt vor Missbrauch. Absatz 2 gibt dem Bund die Aufgabe, Regeln für den Umgang mit Erbgut von Tieren, Pflanzen und anderen Organismen zu erlassen.

Der Bund muss dabei drei wichtige Grundsätze beachten: die Würde der Kreatur, die Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt sowie den Schutz der genetischen Vielfalt. Unter «Würde der Kreatur» versteht die Rechtswissenschaft den ethischen Eigenwert von Lebewesen. Allerdings ist umstritten, ob dieser Begriff nur Tiere und Pflanzen oder auch Menschen umfasst (Errass contra herrschende Lehre nach Waldmann, BSK BV, Art. 120 N. 14-78).

Betroffen sind alle, die mit Gentechnik arbeiten: Forscher, Landwirte, Pharmaunternehmen und Behörden. Das Bundesgericht hat entschieden, dass bei Tierversuchen die besondere Nähe von Primaten zum Menschen zu berücksichtigen ist (BGE 135 II 384).

Konkrete Beispiele zeigen die Bedeutung: Ein Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen muss alle Schutzgüter berücksichtigen (BGE 129 II 286). In der Landwirtschaft gilt seit 2005 ein Moratorium für gentechnisch veränderte Organismen (Art. 37a GTG), das mehrfach verlängert wurde.

Die Rechtsfolgen sind vielfältig: Forscher brauchen Bewilligungen für Versuche. Unternehmen müssen Sicherheitsvorschriften einhalten. Behörden prüfen jedes Gesuch sorgfältig. Basel-Stadt diskutierte sogar Grundrechte für Menschenaffen, was das Bundesgericht grundsätzlich für zulässig hielt (BGE 147 I 183).

Art. 120 BV zeigt, dass die Verfassung auch auf neue Technologien reagiert und ethische Grenzen setzt.