Gesetzestext
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1Der Bund sorgt dafür, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur:

a.
sicheren Versorgung der Bevölkerung;
b.
Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft;
c.
dezentralen Besiedlung des Landes.

2Ergänzend zur zumutbaren Selbsthilfe der Landwirtschaft und nötigenfalls abweichend vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit fördert der Bund die bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Betriebe.

3Er richtet die Massnahmen so aus, dass die Landwirtschaft ihre multifunktionalen Aufgaben erfüllt. Er hat insbesondere folgende Befugnisse und Aufgaben:

a.
Er ergänzt das bäuerliche Einkommen durch Direktzahlungen zur Erzielung eines angemessenen Entgelts für die erbrachten Leistungen, unter der Voraussetzung eines ökologischen Leistungsnachweises.
b.
Er fördert mit wirtschaftlich lohnenden Anreizen Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind.
c.
Er erlässt Vorschriften zur Deklaration von Herkunft, Qualität, Produktionsmethode und Verarbeitungsverfahren für Lebensmittel.
d.
Er schützt die Umwelt vor Beeinträchtigungen durch überhöhten Einsatz von Düngstoffen, Chemikalien und anderen Hilfsstoffen.
e.
Er kann die landwirtschaftliche Forschung, Beratung und Ausbildung fördern sowie Investitionshilfen leisten.
f.
Er kann Vorschriften zur Festigung des bäuerlichen Grundbesitzes erlassen.

4Er setzt dafür zweckgebundene Mittel aus dem Bereich der Landwirtschaft und allgemeine Bundesmittel ein.

Art. 104 BV — Übersicht

Art. 104 BV regelt die Landwirtschaftspolitik des Bundes. Die Bestimmung gibt dem Bund weitreichende Kompetenzen zur Förderung der Landwirtschaft und erlaubt ihm, vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abzuweichen.

Was regelt die Norm?

Die Landwirtschaft soll drei wichtige Aufgaben erfüllen: Sie muss die Bevölkerung mit Lebensmitteln versorgen, die Umwelt schützen und die Kulturlandschaft pflegen, und sie soll dafür sorgen, dass auch abgelegene Gebiete bewohnt bleiben. Diese verschiedenen Funktionen nennt man «Multifunktionalität». Die Landwirtschaft soll dabei nachhaltig und marktorientiert produzieren.

Der Bund kann bäuerliche Betriebe fördern, auch wenn dies der freien Marktwirtschaft widerspricht. Er unterstützt insbesondere Bauern, die ihr Land selbst bewirtschaften.

Wer ist betroffen?

Landwirte erhalten Direktzahlungen vom Bund, wenn sie bestimmte Umweltauflagen erfüllen. Besonders umwelt- und tierfreundliche Betriebe erhalten zusätzliche Förderung. Auch die Konsumenten sind betroffen: Der Bund kann Vorschriften über die Deklaration von Lebensmitteln erlassen, damit sie wissen, woher ihre Nahrung kommt.

Welche Rechtsfolgen entstehen?

Landwirte haben keinen Rechtsanspruch auf bestimmte Fördermassnahmen. Der Bund muss aber fair entscheiden, wer Unterstützung erhält. Verstossen Bauern gegen die Umweltauflagen (ökologischer Leistungsnachweis), können ihre Direktzahlungen gekürzt oder gestrichen werden.

Praktisches Beispiel

Ein Bergbauer im Wallis bewirtschaftet steile Wiesen, die sich für die industrielle Landwirtschaft nicht lohnen würden. Dank Direktzahlungen kann er seinen Betrieb weiterführen. Er trägt damit zur Versorgung mit Fleisch und Milch bei, erhält die typische Alpenlandschaft und sorgt dafür, dass das Bergdorf nicht ausstirbt. Gleichzeitig muss er umweltfreundlich wirtschaften, etwa beim Düngen und bei der Tierhaltung.