Gesetzestext
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1Das Geld- und Währungswesen ist Sache des Bundes; diesem allein steht das Recht zur Ausgabe von Münzen und Banknoten zu.

2Die Schweizerische Nationalbank führt als unabhängige Zentralbank eine Geld- und Währungspolitik, die dem Gesamtinteresse des Landes dient; sie wird unter Mitwirkung und Aufsicht des Bundes verwaltet.

3Die Schweizerische Nationalbank bildet aus ihren Erträgen ausreichende Währungsreserven; ein Teil dieser Reserven wird in Gold gehalten.

4Der Reingewinn der Schweizerischen Nationalbank geht zu mindestens zwei Dritteln an die Kantone.

Artikel 99 regelt die Geld- und Währungsordnung der Schweiz. Nur der Bund darf Münzen und Banknoten ausgeben (Währungsmonopol). Die Schweizerische Nationalbank (SNB) führt als unabhängige Zentralbank die Geldpolitik. Sie muss dabei dem Gesamtinteresse des Landes dienen.

Die SNB ist unabhängig, steht aber unter Aufsicht des Bundes. Der Bundesrat ernennt die Bankleitung. Die SNB muss ausreichende Währungsreserven halten, teilweise in Gold. Der Gewinn der SNB geht zu mindestens zwei Dritteln an die Kantone.

Das Währungsmonopol bedeutet: Private oder kantonale Währungen sind nicht erlaubt. Der Staat muss Steuern in Schweizer Franken akzeptieren. Die Unabhängigkeit der SNB ermöglicht eine Geldpolitik ohne direkte politische Einmischung. Das ist wichtig für die Preisstabilität.

Die SNB kann ihre Geldpolitik eigenständig bestimmen. Sie muss aber die Wirtschaftslage berücksichtigen. Bei grossen Währungskrisen arbeitet sie mit anderen Behörden zusammen. Die Goldreserve soll Vertrauen schaffen.

Ein Beispiel für die SNB-Unabhängigkeit: Wenn die Inflation steigt, kann die SNB die Zinsen erhöhen, auch wenn die Regierung das nicht will. So schützt sie den Wert des Schweizer Frankens.

Die Kantone erhalten jedes Jahr ihren Anteil am SNB-Gewinn. Dieser schwankt je nach Erfolg der SNB. Bei guten Erträgen aus Währungsreserven bekommen die Kantone mehr Geld.

Die Verfassung verbietet private Währungen. Auch regionale Zahlungsmittel sind nur als Gutscheine erlaubt, nicht als echtes Geld. Das schützt die Stabilität des Schweizer Frankens.