Gesetzestext
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1Der Bund erlässt Vorschriften über das Banken- und Börsenwesen; er trägt dabei der besonderen Aufgabe und Stellung der Kantonalbanken Rechnung.

2Er kann Vorschriften erlassen über Finanzdienstleistungen in anderen Bereichen.

3Er erlässt Vorschriften über das Privatversicherungswesen.

Übersicht

Art. 98 BV gibt dem Bund die Macht, Gesetze über Banken, Börsen und Versicherungen zu erlassen. Diese Verfassungsnorm ist die rechtliche Grundlage für die gesamte schweizerische Finanzmarktregulierung.

Was regelt die Norm?

Der Bund kann Vorschriften für drei Bereiche erlassen: Erstens muss er das Banken- und Börsenwesen regulieren (Absatz 1). Dabei muss er die besondere Rolle der Kantonalbanken berücksichtigen. Zweitens kann er andere Finanzdienstleistungen wie Vermögensverwaltung oder Zahlungsverkehr regulieren (Absatz 2). Drittens muss er das private Versicherungswesen regulieren (Absatz 3).

Wer ist betroffen?

Betroffen sind alle Banken, Börsen und Versicherungsunternehmen in der Schweiz. Das umfasst Grossbanken wie UBS und Credit Suisse, regionale Institute, Kantonalbanken und neue Finanzdienstleister wie Kryptowährungsplattformen. Auch ausländische Anbieter müssen sich an Schweizer Regeln halten, wenn sie hier Geschäfte machen.

Was sind die Rechtsfolgen?

Der Bund kann umfassende Gesetze erlassen: Bewilligungspflichten (wer darf Bank oder Versicherung betreiben), Kapitalvorschriften (wie viel Geld müssen Institute als Sicherheit halten) und Aufsichtsmassnahmen. Die wichtigste Folge ist die Schaffung der Finanzmarktaufsicht FINMA, die alle Finanzinstitute überwacht.

Konkretes Beispiel:

Eine neue Firma will in der Schweiz Kreditkarten ausgeben. Sie braucht eine Bankenlizenz der FINMA, muss Mindestkapital von mehreren Millionen Franken vorweisen und alle Geschäfte der Aufsicht melden. Ohne Lizenz macht sie sich strafbar.

Die Kantone können weiterhin eigene Kantonalbanken oder öffentliche Versicherungen betreiben. Sie müssen aber faire Konkurrenz gewährleisten und dürfen private Anbieter nicht verdrängen.

Art. 98 BV sorgt dafür, dass der Finanzplatz Schweiz stabil und vertrauenswürdig bleibt. Gleichzeitig schützt die Regulierung Sparer, Anleger und Versicherte vor unseriösen Anbietern.