Gesetzestext
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1Schweizerbürgerin oder Schweizerbürger ist, wer das Bürgerrecht einer Gemeinde und das Bürgerrecht des Kantons besitzt.

2Niemand darf wegen seiner Bürgerrechte bevorzugt oder benachteiligt werden. Ausgenommen sind Vorschriften über die politischen Rechte in Bürgergemeinden und Korporationen sowie über die Beteiligung an deren Vermögen, es sei denn, die kantonale Gesetzgebung sehe etwas anderes vor.

Übersicht

Art. 37 BV regelt, wer Schweizer Bürgerin oder Bürger ist und verbietet Diskriminierung aufgrund der Herkunft. Die Bestimmung ist zentral für das Einbürgerungsrecht und die Gleichbehandlung aller Schweizer Bürger.

Doppeltes Bürgerrecht

Schweizer Staatsangehörigkeit erhält nur, wer sowohl das Gemeindebürgerrecht als auch das Kantonsbürgerrecht besitzt. Dieses doppelte Bürgerrecht ist verfassungsrechtlich zwingend. Bei einer Einbürgerung müssen deshalb beide Stufen zustimmen: zuerst die Gemeinde, dann der Kanton.

Beispiel: Maria aus Italien will Schweizerin werden. Sie muss sich zuerst in ihrer Wohngemeinde Zürich einbürgern lassen und danach das Bürgerrecht des Kantons Zürich erwerben. Erst dann ist sie Schweizer Bürgerin.

Gleichbehandlungsgebot

Alle Schweizer Bürger müssen gleich behandelt werden, unabhängig von ihrem Heimatort. Eine Gemeinde darf zugezogene Bürger aus anderen Kantonen nicht schlechter stellen als ihre eigenen. Dies gilt für Steuern, Gebühren und öffentliche Leistungen.

Beispiel: Die Stadt Bern darf von einem Basler, der nach Bern zieht, nicht höhere Parkgebühren verlangen als von einem gebürtigen Berner.

Ausnahmen für Bürgergemeinden

Bürgergemeinden und Korporationen (traditionelle Genossenschaften) dürfen ihre eigenen Mitglieder bei politischen Rechten und Vermögensanteilen bevorzugen. Sie können beispielsweise nur ihren Bürgern erlauben, in bestimmten Gremien mitzuwirken oder an Gewinnausschüttungen teilzuhaben.

Beispiel: Eine Bürgergemeinde im Wallis darf nur ihren eigenen Bürgern das Stimmrecht in der Bürgerversammlung geben. Zugezogene Einwohner haben kein Anrecht darauf.

Kantonales Recht kann diese Ausnahmen jedoch einschränken oder ganz aufheben.