Gesetzestext
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1Jede Person gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.

2Jede angeklagte Person hat Anspruch darauf, möglichst rasch und umfassend über die gegen sie erhobenen Beschuldigungen unterrichtet zu werden. Sie muss die Möglichkeit haben, die ihr zustehenden Verteidigungsrechte geltend zu machen.

3Jede verurteilte Person hat das Recht, das Urteil von einem höheren Gericht überprüfen zu lassen. Ausgenommen sind die Fälle, in denen das Bundesgericht als einzige Instanz urteilt.

Übersicht

Art. 32 BV schützt Menschen in Strafverfahren vor unfairer Behandlung. Der Artikel enthält drei wichtige Rechte für alle Personen, gegen die ein Strafverfahren läuft.

Was regelt der Artikel?

Die Bestimmung garantiert drei grundlegende Rechte im Strafverfahren: Erstens gilt jede Person bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig (Unschuldsvermutung). Zweitens hat jede beschuldigte Person das Recht, schnell und vollständig über die Vorwürfe informiert zu werden und sich zu verteidigen. Drittens kann jede verurteilte Person das Urteil von einem höheren Gericht überprüfen lassen.

Wer ist betroffen?

Der Schutz gilt für alle Personen in der Schweiz, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Dies umfasst sowohl ordentliche Strafverfahren als auch ähnliche Verfahren wie Kartellrechtssanktionen oder steuerstrafrechtliche Untersuchungen. Auch bei Verwaltungsverfahren können diese Rechte anwendbar sein, wenn strafähnliche Sanktionen drohen.

Rechtsfolgen

Die Unschuldsvermutung bedeutet: Die Anklagebehörde muss die Schuld beweisen, nicht die beschuldigte Person ihre Unschuld. Bei Zweifeln muss zugunsten der beschuldigten Person entschieden werden (In-dubio-pro-reo-Grundsatz). Das Informationsrecht verpflichtet die Behörden, die Vorwürfe klar und verständlich mitzuteilen. Verletzungen dieser Rechte können zur Aufhebung von Urteilen oder zu Beweisverwertungsverboten führen.

Beispiel

Maria wird wegen Steuerhinterziehung beschuldigt. Sie gilt so lange als unschuldig, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Die Behörden müssen ihr genau mitteilen, was ihr vorgeworfen wird und welche Beweise vorliegen. Sie hat das Recht auf einen Anwalt und kann alle Beweise prüfen lassen. Falls sie verurteilt wird, kann sie das Urteil bei einem höheren Gericht anfechten.