Gesetzestext
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Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden.

Art. 9 BV — Schutz vor Willkür und Gebot von Treu und Glauben

Übersicht

Art. 9 BV schützt alle Menschen in der Schweiz vor willkürlichem (völlig unbegründetem) staatlichem Handeln. Staatliche Organe müssen ihre Entscheide auf sachliche Gründe stützen können. Sie müssen zudem nach Treu und Glauben handeln - das heisst ehrlich, verlässlich und fair.

Was regelt die Norm? Art. 9 BV verbietet es Behörden, Gesetzen oder Gerichten, völlig unhaltbare oder sinnlose Entscheide zu treffen. Jeder staatliche Akt muss nachvollziehbar begründet sein. Die Behörden müssen konsistent handeln und berechtigte Erwartungen der Bürger respektieren.

Wer ist betroffen? Alle Personen in der Schweiz - Schweizer Bürger, Ausländer, Unternehmen. Art. 9 BV gilt gegenüber allen staatlichen Stellen: Gemeinden, Kantone, Bund, Gerichte, Polizei, Steuerverwaltung.

Praktische Beispiele: Eine Gemeinde darf die Abmeldung nicht verweigern, nur weil jemand noch Steuerschulden hat - das wäre willkürlich. Ein Gericht darf nicht völlig falsche Tatsachen als bewiesen annehmen. Eine Behörde darf nicht heute das Gegenteil von dem entscheiden, was sie gestern zugesagt hat.

Rechtliche Folgen: Willkürliche oder treuwidrige Entscheide werden aufgehoben. Das Bundesgericht prüft aber nur offensichtlich unhaltbare Fälle - nicht jeden Fehler oder jede ungeschickte Lösung.

Art. 9 BV ist ein Auffangnetz: Es greift, wenn keine spezielleren Grundrechte verletzt sind.