Gesetzestext
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1Die Räte können gültig verhandeln, wenn die Mehrheit ihrer Mitglieder anwesend ist.

2In beiden Räten und in der Vereinigten Bundesversammlung entscheidet die Mehrheit der Stimmenden.

3Der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte bedürfen jedoch:

a.
die Dringlicherklärung von Bundesgesetzen;
b.
Subventionsbestimmungen sowie Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen;
c.
die Erhöhung der Gesamtausgaben bei ausserordentlichem Zahlungsbedarf nach Artikel 126 Absatz 3.

4Die Bundesversammlung kann die Beträge nach Absatz 3 Buchstabe b mit einer Verordnung der Teuerung anpassen.

Art. 159 BV

Übersicht

Art. 159 BV regelt, wie die Bundesversammlung Entscheide trifft. Die Bestimmung legt fest, wann die beiden Räte verhandlungsfähig sind und welche Mehrheiten für Beschlüsse nötig sind.

Beschlussfähigkeit: Beide Räte können nur verhandeln, wenn mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist. Das bedeutet: 101 von 200 Nationalräten oder 24 von 46 Ständeräten müssen physisch im Ratssaal sein. Ohne diese Mindestanwesenheit sind keine gültigen Beschlüsse möglich.

Normale Abstimmungen: Für die meisten Entscheide genügt das einfache Mehr der Anwesenden. Wer nicht abstimmt oder ungültig stimmt, zählt nicht mit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Ratspräsident.

Besonders wichtige Entscheide: Drei Arten von Beschlüssen brauchen eine qualifizierte Mehrheit (absolutes Mehr aller Ratsmitglieder):

  • Dringlich erklärte Gesetze, die sofort gelten
  • Grosse Ausgaben (über 20 Millionen Franken einmalig oder über 2 Millionen wiederkehrend)
  • Zusätzliche Ausgaben in Krisenzeiten

Beispiel aus der Praxis: Will der Bund ein neues Kampfflugzeug für 25 Millionen Franken kaufen, braucht es mindestens 101 Ja-Stimmen im Nationalrat und 24 im Ständerat – unabhängig davon, wie viele Parlamentarier anwesend sind. Bei einem regulären Gesetz würde die Mehrheit der Anwesenden genügen.

Teuerungsanpassung: Die Geldbeträge können per Verordnung an die Inflation angepasst werden. So behalten die Schwellenwerte ihre reale Bedeutung.

Diese Regeln sichern demokratische Entscheide und verhindern, dass wichtige Beschlüsse von wenigen Anwesenden getroffen werden. Besonders bedeutsame Vorlagen brauchen eine breite parlamentarische Abstützung.