Gesetzestext
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Die Bundesversammlung beschliesst die Ausgaben des Bundes, setzt den Voranschlag fest und nimmt die Staatsrechnung ab.

Art. 167 BV — Finanzkompetenzen der Bundesversammlung

Übersicht

Artikel 167 BV gibt der Bundesversammlung (dem Schweizer Parlament) die zentrale Macht über die Bundesfinanzen. Das Parlament entscheidet über alle Ausgaben des Bundes. Es beschliesst jedes Jahr das Budget (Voranschlag genannt) und prüft am Ende des Jahres die Staatsrechnung.

Diese Regel stellt sicher, dass nur die Volksvertretung über das Geld der Steuerzahler bestimmt. Der Bundesrat (die Regierung) kann keine grösseren Ausgaben ohne Zustimmung des Parlaments machen. Dies ist ein wichtiger Teil der Gewaltentrennung (Aufteilung der Staatsgewalt zwischen verschiedenen Behörden).

Konkrete Anwendung: Wenn der Bund eine neue Autobahn bauen will, muss das Parlament die Kosten bewilligen. Zuerst wird das Geld in das jährliche Budget aufgenommen. Später kontrolliert das Parlament, ob das Geld wirklich für den vorgesehenen Zweck ausgegeben wurde.

Die drei Hauptaufgaben sind:

  • Ausgaben beschliessen: Das Parlament bewilligt alle grösseren Geldausgaben des Bundes
  • Voranschlag festsetzen: Jedes Jahr beschliesst das Parlament das Budget für das kommende Jahr
  • Staatsrechnung abnehmen: Am Ende des Jahres prüft das Parlament, ob die Regierung das Geld korrekt verwendet hat

Diese Kompetenzen kann das Parlament nicht an andere Behörden übertragen. Sie sind das Herzstück der demokratischen Kontrolle über die Staatsfinanzen.