Gesetzestext
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1Nationalrat und Ständerat verhandeln getrennt.

2Für Beschlüsse der Bundesversammlung ist die Übereinstimmung beider Räte erforderlich.

3Das Gesetz sieht Bestimmungen vor, um sicherzustellen, dass bei Uneinigkeit der Räte Beschlüsse zu Stande kommen über:

a.
die Gültigkeit oder Teilungültigkeit einer Volksinitiative;
b.
die Umsetzung einer vom Volk angenommenen Volksinitiative in Form der allgemeinen Anregung;
c.
die Umsetzung eines vom Volk gutgeheissenen Bundesbeschlusses zur Einleitung einer Totalrevision der Bundesverfassung;
d.
den Voranschlag oder einen Nachtrag.

Art. 156 BV

Übersicht

Art. 156 BV regelt, wie die Bundesversammlung (das Schweizer Parlament) arbeitet. Die Bundesversammlung besteht aus zwei Kammern: dem Nationalrat mit 200 Mitgliedern und dem Ständerat mit 46 Mitgliedern.

Getrennte Beratung: Die beiden Räte beraten getrennt voneinander. Der Nationalrat tagt in seinem Saal, der Ständerat in seinem eigenen Saal. Jeder Rat diskutiert und entscheidet unabhängig über die Geschäfte.

Beide Räte müssen zustimmen: Damit ein Gesetz oder ein anderer Beschluss gültig wird, müssen beide Räte genau dasselbe beschliessen. Stimmt nur ein Rat zu, reicht das nicht. Diese Regel gilt für alle wichtigen Entscheidungen wie Gesetze, das Staatsbudget oder internationale Verträge.

Wenn sich die Räte nicht einigen: Manchmal sind die Räte unterschiedlicher Meinung. Dann gibt es spezielle Verfahren, um trotzdem zu einer Lösung zu kommen. Das ist besonders wichtig bei Volksinitiativen (Vorschläge aus dem Volk für Verfassungsänderungen), beim Staatsbudget oder bei der Umsetzung von Verfassungsrevisionen. Hier darf es keine Blockade geben.

Praktisches Beispiel: Wenn der Nationalrat ein neues Umweltgesetz mit strengeren Regeln beschliesst, der Ständerat aber mildere Vorschriften will, müssen die Räte so lange verhandeln, bis sie eine gemeinsame Lösung finden. Erst dann wird das Gesetz gültig.

Diese Regelung stellt sicher, dass sowohl das Volk (vertreten durch den Nationalrat) als auch die Kantone (vertreten durch den Ständerat) bei wichtigen Entscheidungen mitbestimmen können.