Gesetzestext
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1Der Bund erlässt Vorschriften über den Strassenverkehr.

2Er übt die Oberaufsicht über die Strassen von gesamtschweizerischer Bedeutung aus; er kann bestimmen, welche Durchgangsstrassen für den Verkehr offen bleiben müssen.

3Die Benützung öffentlicher Strassen ist gebührenfrei. Die Bundesversammlung kann Ausnahmen bewilligen.

Art. 82 BV — Strassenverkehr

Übersicht

Art. 82 BV regelt die Kompetenzen von Bund und Kantonen im Strassenverkehr. Die Bestimmung gibt dem Bund das alleinige Recht, Gesetze über den Strassenverkehr zu erlassen. Betroffen sind alle Verkehrsteilnehmer: Autofahrer, Motorradfahrer, Lastwagenfahrer und alle anderen, die motorisierte Fahrzeuge auf öffentlichen Strassen benutzen.

Der Bund macht von dieser Kompetenz umfassend Gebrauch. Er regelt im Strassenverkehrsgesetz (SVG), wer fahren darf, welche Verkehrsregeln gelten und wie Fahrzeuge beschaffen sein müssen. Beispiel: Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h innerorts gilt schweizweit einheitlich. Ein Kanton darf diese nicht eigenmächtig auf 40 km/h senken.

Zusätzlich übt der Bund die Oberaufsicht über wichtige Durchgangsstrassen aus. Er kann bestimmen, welche Strassen für den überregionalen Verkehr offen bleiben müssen. So kann er beispielsweise verhindern, dass ein Kanton eine wichtige Alpenpassstrasse aus Umweltschutzgründen für den Güterverkehr sperrt.

Ein wichtiger Grundsatz ist die gebührenfreie Strassenbenützung. Niemand muss für das Fahren auf öffentlichen Strassen direkte Gebühren bezahlen. Verboten sind beispielsweise Wegzölle oder City-Maut-Systeme nach Londoner Vorbild. Erlaubt bleiben jedoch Parkgebühren, da diese nicht für das Fahren, sondern für das Stehen des Fahrzeugs erhoben werden.

Die Bundesversammlung kann Ausnahmen vom Gebührenverbot bewilligen. Dies geschah bei der Autobahnvignette und der Schwerverkehrsabgabe für Lastwagen. Solche Ausnahmen müssen jedoch speziell begründet und eng begrenzt sein.

Die Rechtsfolgen sind klar: Kantonale Verkehrsgesetze sind grundsätzlich unzulässig. Verstösst ein Kanton gegen das Gebührenverbot, können Bürger sich direkt vor Gericht darauf berufen. Der Bund kann Kantone zur Offenhaltung wichtiger Durchgangsstrassen zwingen.