Gesetzestext
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1Das Bundesgericht ist die oberste rechtsprechende Behörde des Bundes.

2Das Gesetz bestimmt die Organisation und das Verfahren.

3Das Gericht verwaltet sich selbst.

Art. 188 BV — Bundesgericht

Art. 188 BV regelt die Grundlagen des Bundesgerichts als höchstes Gericht der Schweiz. Das Bundesgericht ist die oberste rechtsprechende Behörde (oberste Gerichtsinstanz) des Bundes. Es entscheidet letztinstanzlich über Rechtsfragen und sorgt für die einheitliche Anwendung des Bundesrechts in der ganzen Schweiz.

Die Organisation und das Verfahren des Bundesgerichts werden durch Gesetze bestimmt. Das wichtigste Gesetz ist das Bundesgerichtsgesetz (BGG). Es regelt, wie das Gericht aufgebaut ist, welche Abteilungen es hat und nach welchen Regeln die Verfahren ablaufen. Ohne gesetzliche Grundlage dürfen keine wesentlichen Änderungen vorgenommen werden.

Das Bundesgericht verwaltet sich selbst. Diese Selbstverwaltung bedeutet, dass es seine internen Angelegenheiten eigenständig regeln kann. Dazu gehören die Personalführung, die Budgetplanung und die Geschäftsverteilung. Diese Unabhängigkeit schützt das Gericht vor politischem Einfluss und sichert die Gewaltentrennung (Trennung der staatlichen Macht).

Beispiel: Eine Bürgerin verliert vor dem Kantonsgericht ihren Zivilprozess. Sie kann Beschwerde beim Bundesgericht einreichen. Dieses prüft, ob das kantonale Gericht das Bundesrecht richtig angewendet hat. Der Entscheid des Bundesgerichts ist endgültig und bindet alle anderen Gerichte in ähnlichen Fällen.

Betroffen sind alle Personen und Behörden, die vor Gericht gehen. Das Bundesgericht kann auch Entscheide von Verwaltungsbehörden überprüfen, wenn diese gegen Bundesrecht verstossen. Seine Urteile haben präjudizielle Wirkung (Vorbildcharakter) für künftige Fälle.