Gesetzestext
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1Die Bundesversammlung übt die Oberaufsicht aus über den Bundesrat und die Bundesverwaltung, die eidgenössischen Gerichte und die anderen Träger von Aufgaben des Bundes.

2Den vom Gesetz vorgesehenen besonderen Delegationen von Aufsichtskommissionen können keine Geheimhaltungspflichten entgegengehalten werden.

Art. 169 BV - Oberaufsicht der Bundesversammlung

Übersicht

Art. 169 BV gibt der Bundesversammlung (also beiden Kammern des Schweizer Parlaments) das Recht zur Oberaufsicht über alle wichtigen Bundesbehörden. Die Oberaufsicht ist eine nachträgliche politische Kontrolle, aber kein Rechtsmittel.

Was wird kontrolliert? Das Parlament überwacht den Bundesrat, die gesamte Bundesverwaltung, die eidgenössischen Gerichte und andere Träger von Bundesaufgaben wie die SBB oder die Post. Die Kontrolle prüft, ob diese Behörden rechtmässig, zweckmässig und wirtschaftlich handeln.

Wer führt die Kontrolle durch? Die Oberaufsicht erfolgt hauptsächlich durch die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) beider Kammern. Bei besonderen Problemen können parlamentarische Untersuchungskommissionen (PUK) eingesetzt werden. Diese haben ein absolutes Informationsrecht - ihnen dürfen keine Geheimnisse vorenthalten werden, auch nicht das Amtsgeheimnis oder Staatsschutzgeheimnisse.

Welche Folgen hat die Kontrolle? Die parlamentarische Oberaufsicht kann keine direkten rechtlichen Anordnungen treffen. Ihre Macht liegt in der politischen Wirkung: Sie kann Berichte veröffentlichen, Empfehlungen aussprechen oder die Genehmigung der Geschäftsführung verweigern. Dies erzeugt öffentlichen Druck auf die kontrollierten Behörden.

Praktisches Beispiel: Wenn Bürgerinnen und Bürger Missstände in einem Bundesamt vermuten, können sie sich an die GPK wenden. Diese kann eine Untersuchung durchführen, alle relevanten Dokumente einsehen und einen Bericht erstellen. Falls Probleme bestätigt werden, kann das Parlament politische Konsequenzen ziehen oder Verbesserungen verlangen.

Die Oberaufsicht ergänzt andere Kontrollmechanismen wie Gerichtsverfahren oder Beschwerden. Sie ist besonders wichtig für die demokratische Kontrolle der Regierung durch das Volk.