Gesetzestext
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1Die Bundesversammlung erlässt rechtsetzende Bestimmungen in der Form des Bundesgesetzes oder der Verordnung.

2Die übrigen Erlasse ergehen in der Form des Bundesbeschlusses; ein Bundesbeschluss, der dem Referendum nicht untersteht, wird als einfacher Bundesbeschluss bezeichnet.

Übersicht

Artikel 163 BV regelt, in welcher Form die Bundesversammlung (das Parlament) ihre Beschlüsse fassen kann. Die Norm unterscheidet zwischen zwei Hauptkategorien von Parlamentsentscheiden.

Für rechtsetzende Bestimmungen stehen zwei Formen zur Verfügung. Bundesgesetze sind die normale Form für neue Regeln, die für alle Bürger gelten. Sie können durch das Volk an der Urne abgelehnt werden (fakultatives Referendum). Ein Beispiel ist das Strafgesetzbuch oder das Arbeitsgesetz. Verordnungen der Bundesversammlung sind seltener und werden nur in Notfällen oder wenn das Gesetz dies ausdrücklich erlaubt verwendet.

Alle anderen Parlamentsbeschlüsse ergehen als Bundesbeschlüsse. Diese teilen sich in zwei Gruppen auf: Solche, die dem Referendum unterstehen, und einfache Bundesbeschlüsse ohne Referendumsmöglichkeit. Einfache Bundesbeschlüsse betreffen hauptsächlich interne Angelegenheiten des Parlaments wie Wahlen, das Budget oder die Genehmigung gewisser Staatsverträge.

Die Wahl der richtigen Form ist wichtig, weil sie bestimmt, ob das Volk mitentscheiden kann. Bei Bundesgesetzen hat das Volk immer das letzte Wort, wenn genügend Unterschriften gesammelt werden. Bei einfachen Bundesbeschlüssen gibt es diese Möglichkeit nicht.

Ein praktisches Beispiel: Will das Parlament neue Verkehrsregeln einführen, muss es ein Bundesgesetz erlassen. Das Volk kann dann das Referendum ergreifen. Will es hingegen den Bundesrat wählen, geschieht dies durch einen einfachen Bundesbeschluss ohne Referendumsmöglichkeit.