Gesetzestext
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1Verlangen es 50 000 Stimmberechtigte oder acht Kantone innerhalb von 100 Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung des Erlasses, so werden dem Volk zur Abstimmung vorgelegt:

a.
Bundesgesetze;
b.
dringlich erklärte Bundesgesetze, deren Geltungsdauer ein Jahr übersteigt;
c.
Bundesbeschlüsse, soweit Verfassung oder Gesetz dies vorsehen;
d.
völkerrechtliche Verträge, die:1. unbefristet und unkündbar sind,2. den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsehen,3.125 wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert.
1.
unbefristet und unkündbar sind,
2.
den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsehen,
3.125
wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert.

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Art. 141 BV

Übersicht

Art. 141 BV regelt das fakultative Referendum (nachträgliche Volksabstimmung) auf Bundesebene. Diese Bestimmung gibt 50'000 Stimmberechtigten oder acht Kantonen das Recht, innerhalb von 100 Tagen nach der amtlichen Veröffentlichung im Bundesblatt eine Volksabstimmung über bestimmte Bundeserlasse zu verlangen.

Dem fakultativen Referendum unterstehen vier Kategorien von Erlassen: Alle Bundesgesetze, dringlich erklärte Bundesgesetze mit mehr als einjähriger Geltungsdauer, bestimmte Bundesbeschlüsse sowie völkerrechtliche Verträge unter bestimmten Voraussetzungen. Bei völkerrechtlichen Verträgen ist das Referendum möglich, wenn sie unbefristet und unkündbar sind, den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsehen oder wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten beziehungsweise deren Umsetzung Bundesgesetze erfordert.

Das Referendum hat aufschiebende Wirkung: Der bekämpfte Erlass kann während der Referendumsfrist und bis zur allfälligen Volksabstimmung nicht in Kraft treten. Kommt ein Referendum zustande, entscheidet das Volk über Annahme oder Verwerfung. Bei Ablehnung tritt der Erlass nicht in Kraft oder fällt nachträglich dahin.

Beispiel: 2005 ergriffen Gegner der Personenfreizügigkeit mit der EU das Referendum gegen die Ausdehnung auf neue EU-Mitglieder. Da 50'000 Unterschriften gesammelt wurden, musste eine Volksabstimmung durchgeführt werden. Das Volk nahm die Vorlage am 25. September 2005 mit 56% der Stimmen an.

Das fakultative Referendum ist ein zentrales Element der schweizerischen direkten Demokratie. Es ermöglicht es einer Minderheit, Gesetze der Mehrheit zur Überprüfung vorzulegen. Damit wird die parlamentarische Gesetzgebung einer zusätzlichen demokratischen Kontrolle unterworfen. In der Praxis führt bereits die Möglichkeit eines Referendums dazu, dass das Parlament bei der Ausarbeitung von Gesetzen verschiedene gesellschaftliche Gruppen einbezieht.