Gesetzestext
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1Der Bund legt Grundsätze fest über die Harmonisierung der direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden; er berücksichtigt die Harmonisierungsbestrebungen der Kantone.

2Die Harmonisierung erstreckt sich auf Steuerpflicht, Gegenstand und zeitliche Bemessung der Steuern, Verfahrensrecht und Steuerstrafrecht. Von der Harmonisierung ausgenommen bleiben insbesondere die Steuertarife, die Steuersätze und die Steuerfreibeträge.

3Der Bund kann Vorschriften gegen ungerechtfertigte steuerliche Vergünstigungen erlassen.

Art. 129 BV — Steuerharmonisierung

Übersicht

Artikel 129 der Bundesverfassung regelt die Harmonisierung der direkten Steuern in der Schweiz. Direkte Steuern sind Steuern auf Einkommen und Vermögen von natürlichen Personen sowie auf Gewinn und Kapital von Unternehmen. Die Harmonisierung bedeutet, dass diese Steuern in allen Kantonen nach den gleichen Grundregeln funktionieren müssen.

Der Bund muss Grundsätze für diese Harmonisierung festlegen. Diese betreffen fünf Bereiche: wer Steuern zahlen muss (Steuerpflicht), was besteuert wird (Gegenstand), wann Steuern anfallen (zeitliche Bemessung), wie das Steuerverfahren abläuft (Verfahrensrecht) und welche Steuervergehen bestraft werden (Steuerstrafrecht).

Wichtig ist: Die Kantone behalten ihre Autonomie bei den Steuersätzen (wie hoch die Steuern sind), den Steuertarifen (wie stark die Progression ist) und den Freibeträgen (welche Beträge steuerfrei bleiben). So kann der Kanton Zug weiterhin tiefere Steuersätze haben als der Kanton Bern, aber beide müssen beispielsweise Dividenden nach den gleichen Regeln besteuern.

Ein konkretes Beispiel: Eine Person, die von Zürich nach Basel zieht, findet in beiden Kantonen die gleichen Steuerformulare, die gleichen Abzugsmöglichkeiten und die gleichen Fristen vor. Der Basler Steuersatz kann aber höher oder tiefer sein als der Zürcher.

Der Bund kann zudem Vorschriften gegen ungerechtfertigte steuerliche Vergünstigungen erlassen. Dies richtet sich gegen unfaire Privilegien, die einzelne Kantone gewähren könnten.

Die Steuerharmonisierung betrifft alle: Privatpersonen müssen ihre Steuererklärung nach harmonisierten Regeln ausfüllen. Unternehmen profitieren von einheitlichen Verfahren bei Geschäften in mehreren Kantonen. Die Kantone müssen ihre Steuergesetze anpassen, behalten aber wichtige Gestaltungsfreiheiten.

Bei Verstössen gegen die Harmonisierung kann das Bundesgericht eingreifen und kantonale Regelungen aufheben. Die Harmonisierung schafft so Rechtssicherheit und einen fairen Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen, ohne die föderale Vielfalt zu zerstören.