Gesetzestext
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Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind.

Art. 12 BV — Recht auf Hilfe in Notlagen

Übersicht

Artikel 12 der Bundesverfassung gibt Menschen in einer Notlage das Recht auf staatliche Hilfe. Das Grundrecht (unveräusserliches Recht jeder Person) gewährleistet die grundlegenden Mittel zum Überleben und für ein menschenwürdiges Leben.

Wer hat Anspruch auf Hilfe? Jede Person, die sich in einer akuten Notlage befindet und sich nicht selber helfen kann. Eine Notlage liegt vor, wenn jemand die wichtigsten Bedürfnisse nicht erfüllen kann: Nahrung, Wohnung, Kleidung oder medizinische Behandlung. Die Person muss jedoch zuerst alle eigenen Möglichkeiten ausgeschöpft haben (Subsidiaritätsprinzip). Wer eine zumutbare Arbeit verweigert oder auf andere Hilfe verzichtet, erhält grundsätzlich keine Unterstützung.

Welche Hilfe wird geleistet? Der Staat muss die absolut notwendigen Mittel zum Überleben bereitstellen. Dazu gehören Unterkunft, Verpflegung, Kleidung und medizinische Grundversorgung. Die Hilfe kann als Geld oder als Naturalleistung (direkte Bereitstellung von Wohnung und Essen) erfolgen. Bei abgewiesenen Asylbewerbern wird oft nur Naturalleistung gewährt.

Praktisches Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter verliert ihre Arbeit und kann die Miete nicht mehr bezahlen. Sie hat kein Vermögen und keine Familie, die helfen könnte. Das Arbeitslosengeld reicht nicht zum Leben. In dieser Situation kann sie Nothilfe beantragen, bis andere Unterstützung (Sozialhilfe) greift oder sie wieder Arbeit findet.

Wichtige Grenzen: Das Recht gilt nur für das absolute Minimum zum Überleben. Es ist kein Recht auf komfortables Leben. Die betroffene Person muss aktiv nach Lösungen suchen und angebotene Hilfe annehmen. Wer eigene Mittel versteckt oder nicht alle Möglichkeiten nutzt, verliert den Anspruch.

Anders als andere Grundrechte kann Art. 12 BV nicht eingeschränkt werden. Selbst Straftäter oder Personen ohne legalen Aufenthaltsstatus behalten diesen Anspruch. Das Recht schützt die Menschenwürde in ihrer grundlegendsten Form.