Gesetzestext
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Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.

Übersicht

Artikel 7 der Bundesverfassung schützt die Würde jedes Menschen. Diese Würde ist unverzichtbar und steht allen Menschen zu. Sie bildet das Fundament aller anderen Grundrechte in der Verfassung.

Die Menschenwürde hat zwei wichtige Seiten: Der Staat muss sie achten und schützen. Achten bedeutet, dass staatliche Behörden Menschen nie wie Gegenstände behandeln dürfen. Schützen bedeutet, dass der Staat Menschen auch vor Angriffen durch andere Personen bewahren muss.

Die Würde des Menschen ist absolut geschützt. Das heisst, sie kann nie eingeschränkt werden - auch nicht in Notlagen oder zum Schutz anderer wichtiger Interessen. Andere Grundrechte können unter bestimmten Voraussetzungen begrenzt werden, die Menschenwürde aber nie.

In der Praxis ist die Menschenwürde besonders wichtig bei medizinischen Zwangsmassnahmen. Niemand darf gegen seinen Willen behandelt werden, ausser es liegt ein sehr klares Gesetz vor und alle anderen Mittel sind ausgeschöpft. Auch bei der Sozialhilfe spielt die Menschenwürde eine zentrale Rolle: Jeder Mensch hat Anspruch auf das Nötigste zum Leben.

Ein praktisches Beispiel: Wenn eine Person in einem Pflegeheim gegen ihren Willen Medikamente erhalten soll, müssen strenge Voraussetzungen erfüllt sein. Es braucht eine klare gesetzliche Grundlage, der Eingriff muss verhältnismässig sein und alle milderen Mittel müssen vorher versucht worden sein.

Die Menschenwürde wirkt auch zwischen Privaten. Medien dürfen Menschen nicht bloss als Objekte behandeln. Bei heimlichen Aufnahmen oder entwürdigender Berichterstattung können sich Betroffene auf ihre Würde berufen.

Besonders problematisch sind Situationen, wo Menschen wegen ihrer Herkunft oder Religion diskriminiert werden. Rassistische Äusserungen verletzen die Menschenwürde, wenn sie Menschen einen minderen Wert zuschreiben.