Gesetzestext
Fedlex ↗

1Der Bund kann besondere Verbrauchssteuern erheben auf:

a.
Tabak und Tabakwaren;
b.
gebrannten Wassern;
c.
Bier;
d.
Automobilen und ihren Bestandteilen;
e.
Erdöl, anderen Mineralölen, Erdgas und den aus ihrer Verarbeitung gewonnenen Produkten sowie auf Treibstoffen.

2Er kann zudem erheben:

a.
einen Zuschlag auf der Verbrauchssteuer auf allen Treibstoffen, ausser den Flugtreibstoffen;
b.
eine Abgabe, wenn für das Motorfahrzeug andere Antriebsmittel als Treibstoffe nach Absatz 1 Buchstabe e verwendet werden.

2bisReichen die Mittel für die Erfüllung der in Artikel 87b vorgesehenen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Luftverkehr nicht aus, so erhebt der Bund auf den Flugtreibstoffen einen Zuschlag auf der Verbrauchssteuer.

3Die Kantone erhalten 10 Prozent des Reinertrags aus der Besteuerung der gebrannten Wasser. Diese Mittel sind zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen von Suchtproblemen zu verwenden.

Art. 131 BV

Übersicht

Artikel 131 der Bundesverfassung gibt dem Bund die Macht, besondere Verbrauchssteuern zu erheben. Diese Steuern treffen bestimmte Produkte wie Tabak, Alkohol, Bier, Benzin und Erdöl. Anders als die Mehrwertsteuer gelten sie nur für die in der Verfassung genannten Waren.

Der Bund kann auf fünf Produktgruppen Steuern erheben: Tabakwaren (Zigaretten, Zigarren), gebrannte Wasser (starker Alkohol ab 15 Volumenprozent), Bier, Automobile und Mineralöl. Zusätzlich darf er einen Zuschlag auf Treibstoffe erheben und alternative Antriebe besteuern. Seit 2021 kann er auch Flugtreibstoffe besteuern, wenn die Mittel für die Luftfahrt nicht ausreichen.

Diese Steuern verfolgen zwei Ziele: Sie bringen dem Bund Geld ein und sollen gleichzeitig den Verbrauch schädlicher Produkte reduzieren. Bei Tabak und Alkohol steht der Gesundheitsschutz im Vordergrund. Bei Treibstoffen dient die Steuer hauptsächlich der Finanzierung von Strassen.

Betroffen sind alle Personen und Unternehmen, die diese Produkte kaufen oder verkaufen. Die Steuer wird meist bei der Herstellung oder beim Import erhoben und über den Preis an die Kunden weitergegeben. Zum Beispiel zahlt jeder, der eine Packung Zigaretten kauft, automatisch die Tabaksteuer mit. Tankstellenkunden bezahlen die Mineralölsteuer beim Betanken ihres Autos.

Die Kantone erhalten zehn Prozent der Einnahmen aus der Alkoholbesteuerung. Dieses Geld müssen sie für die Bekämpfung von Suchtproblemen verwenden. Kantone und Gemeinden dürfen keine gleichartigen Steuern erheben, können aber spezielle Abgaben für besondere Zwecke einführen. So darf zum Beispiel ein Kanton eine Abgabe auf Alkohol erheben, wenn damit Jugendschutzprogramme finanziert werden.

Umstritten ist die Besteuerung neuer Produkte wie elektronischer Zigaretten. Während das Bundesverwaltungsgericht sie als Tabakwaren einstuft, sieht der Bundesrat sie als steuerfreie Ersatzprodukte.