Gesetzestext
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Die Gesetzgebung über Herstellung, Einfuhr, Reinigung und Verkauf gebrannter Wasser ist Sache des Bundes. Der Bund trägt insbesondere den schädlichen Wirkungen des Alkoholkonsums Rechnung.

Übersicht

Art. 105 BV gibt dem Bund die ausschliessliche Zuständigkeit für Gesetze über Herstellung, Einfuhr, Reinigung und Verkauf von Spirituosen. Der Begriff «gebrannte Wasser» umfasst alle durch Destillation hergestellten alkoholischen Getränke mit mehr als 15 Volumenprozent Alkohol (Art. 2 Abs. 2 AlkG). Dazu gehören Whisky, Vodka, Gin und andere Spirituosen – nicht jedoch Bier oder Wein, die nur durch Gärung entstehen.

Der Bund muss bei der Gesetzgebung den Gesundheitsschutz beachten. Deshalb besteuert er importierte Spirituosen mit einer Monopolabgabe von 29 Franken pro Liter reinen Alkohols (Art. 23 AlkV). Diese hohe Steuer soll den Alkoholkonsum reduzieren und die öffentliche Gesundheit schützen. Der Bund kontrolliert auch die Herstellung durch ein Konzessionssystem für Brennereien.

Die Kantone dürfen im Bereich der Spirituosen keine eigenen Gesetze erlassen. Sie können nur bei Gastgewerbepatenten und Verkaufszeiten ergänzende Regeln aufstellen. Verstösst ein Kanton gegen diese Kompetenzordnung, kann das Bundesgericht eingreifen (BGE 143 II 409).

Beispiel: Eine Brennerei möchte Whisky herstellen. Sie braucht eine Konzession vom Bund nach dem Alkoholgesetz und zusätzlich eine kantonale Gewerbebewilligung. Für den Import von Wodka zahlt ein Importeur 29 Franken Monopolabgabe pro Liter reinen Alkohols. Ein Kanton darf keine zusätzliche Alkoholsteuer auf Spirituosen erheben.

Die Entstehungsgeschichte zeigt: Nach schweren sozialen Problemen durch Alkoholismus im 19. Jahrhundert erhielt der Bund 1885 erste Kompetenzen. Die heutige Regelung stammt aus der Totalrevision 1999, als drei alte Verfassungsartikel in Art. 105 BV zusammengefasst wurden (BBl 1997 I 1, 276). Die Schweiz wollte den Alkoholkonsum durch staatliche Kontrolle und hohe Steuern verringern.

Aktuell plant der Bundesrat eine Reform der Alkoholgesetzgebung. Umstritten sind Mindestpreise für alkoholische Getränke und Verkaufsverbote in der Nacht. Der Ständerat befürwortete solche Massnahmen, der Nationalrat lehnte sie ab. Die Doktrin ist gespalten: Uhlmann sieht verfassungsrechtliche Spielräume, während Pärli/Lehne Mindestpreise für zulässig halten.