Gesetzestext
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1Der Anteil von Zweitwohnungen am Gesamtbestand der Wohneinheiten und der für Wohnzwecke genutzten Bruttogeschossfläche einer Gemeinde ist auf höchstens 20 Prozent beschränkt.

2Das Gesetz verpflichtet die Gemeinden, ihren Erstwohnungsanteilplan und den detaillierten Stand seines Vollzugs alljährlich zu veröffentlichen.

Art. 75b BV — Zweitwohnungen

Übersicht

Art. 75b BV begrenzt den Bau von Zweitwohnungen in der Schweiz. Die Bestimmung entstand aus der Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!», die am 11. März 2012 angenommen wurde.

Die Kernregel ist einfach: In Gemeinden mit mehr als 20% Zweitwohnungen dürfen keine neuen Zweitwohnungen mehr gebaut werden. Eine Zweitwohnung ist eine Wohnung, die nicht als Hauptwohnsitz dient. Der Anteil wird am gesamten Wohnungsbestand einer Gemeinde gemessen.

Das Verbot gilt sofort und unmittelbar. Bereits am Tag der Abstimmung wurden neue Zweitwohnungsbaubewilligungen in betroffenen Gemeinden nichtig. Dies entschied das Bundesgericht im Grundsatzurteil BGE 139 II 243.

Erstwohnungen (Hauptwohnsitze) sind vom Verbot ausgenommen. Bauherren müssen aber glaubhaft machen, dass die geplante Wohnung tatsächlich als Hauptwohnsitz genutzt wird. Bei Verdacht auf Rechtsmissbrauch prüfen die Behörden genau nach.

Eine Ausnahme gibt es für Zweitwohnungen mit tourismuswirtschaftlichem Nutzen. Diese müssen dauerhaft kommerziell vermietet werden und bringen der örtlichen Wirtschaft etwas.

Beispiel: Die Gemeinde Verbier hat einen Zweitwohnungsanteil von 75%. Dort darf seit März 2012 niemand mehr eine neue Ferienwohnung bauen. Wer trotzdem ein Chalet für die Ferien plant, kann es nur als Erstwohnung bewilligen lassen - muss dann aber auch dort wohnen.

Die Regel hat weitreichende Folgen: Grundstückswerte in betroffenen Gemeinden sanken teilweise drastisch. Umgekehrt entstehen keine neuen «kalten Betten» mehr, die nur wenige Wochen im Jahr genutzt werden.

Natur- und Heimatschutzverbände können gegen Zweitwohnungsbaubewilligungen Beschwerde führen. Sie sehen die Beschränkung als wichtiges Instrument gegen die Zersiedelung der Berglandschaft.

Das Zweitwohnungsverbot zeigt: Direkte Demokratie kann auch in komplexe Eigentumsrechte eingreifen, wenn das Volk dies will.