Gesetzestext
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Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch.

Übersicht

Artikel 4 der Bundesverfassung erklärt Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch zu den vier Landessprachen der Schweiz. Diese Bestimmung steht bewusst am Anfang der Verfassung und zeigt, wie wichtig die Mehrsprachigkeit für unser Land ist.

Die vier Landessprachen sind alle gleichberechtigt (gleichwertig). Das bedeutet: Keine Sprache ist wichtiger als die andere. Allerdings gibt es einen Unterschied zwischen Landessprachen und Amtssprachen. Amtssprachen sind die Sprachen, die Behörden im täglichen Geschäft verwenden müssen. Der Bund arbeitet mit Deutsch, Französisch und Italienisch. Rätoromanisch ist nur dann Amtssprache, wenn jemand Rätoromanisch spricht.

Artikel 4 ist ein Staatsziel. Das heisst: Er gibt den Behörden vor, was sie erreichen sollen. Einzelne Personen können aber nicht vor Gericht gehen und sagen: "Ich will ein Dokument auf Rätoromanisch!" Dafür braucht es andere Gesetze.

Ein praktisches Beispiel: Wenn das Parlament ein wichtiges Gesetz macht, muss es in allen vier Landessprachen übersetzt werden. Beim Rätoromanischen gibt es aber Ausnahmen, weil der Aufwand sehr gross wäre.

Die Bestimmung schützt auch die sprachlichen Minderheiten. Kantone und Gemeinden müssen darauf achten, dass kleinere Sprachgruppen nicht verschwinden. So bleiben alle vier Sprachen als lebendiger Teil der Schweizer Kultur erhalten.