Gesetzestext
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1Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident führt den Vorsitz im Bundesrat.

2Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident und die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident des Bundesrates werden von der Bundesversammlung aus den Mitgliedern des Bundesrates auf die Dauer eines Jahres gewählt.

3Die Wiederwahl für das folgende Jahr ist ausgeschlossen. Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident kann nicht zur Vizepräsidentin oder zum Vizepräsidenten des folgenden Jahres gewählt werden.

Art. 176 BV

Übersicht

Art. 176 BV regelt die Wahl und Stellung des Bundespräsidenten. Der Bundespräsident führt den Vorsitz im Bundesrat und vertritt die Schweiz bei offiziellen Anlässen. Er ist jedoch nicht Staatschef oder Regierungschef, sondern nur «erster unter Gleichen» (primus inter pares).

Die Bundesversammlung (National- und Ständerat zusammen) wählt jedes Jahr einen neuen Bundespräsidenten und einen Vizepräsidenten aus den sieben Bundesratsmitgliedern. Die Amtszeit dauert genau ein Jahr. Eine sofortige Wiederwahl ist verboten. Auch kann der abtretende Bundespräsident nicht gleich Vizepräsident werden.

Traditionell wird derjenige Bundesrat zum Präsidenten gewählt, der am längsten im Amt ist und noch nie Bundespräsident war (Anciennitätsprinzip). Dies ist aber nur Gewohnheit, nicht zwingendes Recht.

Der Bundespräsident hat keine besonderen Machtbefugnisse. Alle wichtigen Entscheidungen trifft der Bundesrat als Kollegium (Gruppe). Der Präsident leitet die Sitzungen, bestimmt die Tagesordnung mit und unterzeichnet Gesetze im Namen des Bundesrates. Bei Abstimmungen im Bundesrat hat er keine zusätzliche Stimme.

Ein Beispiel: Bundespräsidentin Viola Amherd führte 2023 den Vorsitz in den Bundesratssitzungen und empfing ausländische Staatsgäste. Gleichzeitig blieb sie Vorsteherin des Verteidigungsdepartements. 2024 wurde automatisch ein anderes Bundesratsmitglied zum Präsidenten gewählt.

Das System verhindert die Machtkonzentration bei einer Person und stärkt die kollektive Führung der Schweiz. Jeder Bundesrat kommt normalerweise einmal während seiner Amtszeit als Bundespräsident an die Reihe.