Gesetzestext
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1Die Bundesversammlung sorgt für die Pflege der Beziehungen zwischen Bund und Kantonen.

2Sie gewährleistet die Kantonsverfassungen.

3Sie genehmigt die Verträge der Kantone unter sich und mit dem Ausland, wenn der Bundesrat oder ein Kanton Einsprache erhebt.

Art. 172 BV

Übersicht

Artikel 172 der Bundesverfassung regelt drei wichtige Aufgaben der Bundesversammlung (National- und Ständerat) im schweizerischen Föderalismus.

Pflege der Beziehungen zwischen Bund und Kantonen: Die Bundesversammlung sorgt dafür, dass Bund und Kantone gut zusammenarbeiten. Sie hört die Kantone bei wichtigen Gesetzen an und berücksichtigt ihre Interessen. Zum Beispiel führen die Parlamentskommissionen regelmässig Gespräche mit Kantonsvertretern, bevor neue Bundesgesetze verabschiedet werden.

Gewährleistung der Kantonsverfassungen: Jede neue Kantonsverfassung muss von der Bundesversammlung genehmigt werden. Sie prüft, ob die Verfassung dem Bundesrecht entspricht und die Grundrechte respektiert. Ohne diese Genehmigung kann eine Kantonsverfassung nicht in Kraft treten. Beispiel: Wenn ein Kanton seine Verfassung ändert und dabei die Meinungsfreiheit einschränken würde, müsste die Bundesversammlung diese Änderung ablehnen.

Genehmigung von Verträgen zwischen Kantonen: Kantone können untereinander Verträge abschliessen (Konkordate genannt). Sie können auch Verträge mit dem Ausland abschliessen. Die Bundesversammlung muss diese nur genehmigen, wenn der Bundesrat oder ein anderer Kanton dagegen ist. Ein bekanntes Beispiel ist das Harmos-Konkordat, das die Schulzeit in verschiedenen Kantonen harmonisiert.

Diese Regelungen sorgen dafür, dass der schweizerische Föderalismus funktioniert und alle Staatsebenen respektiert werden.