Gesetzestext
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Die Bundesversammlung kann dem Bundesrat Aufträge erteilen. Das Gesetz regelt die Einzelheiten, insbesondere die Instrumente, mit welchen die Bundesversammlung auf den Zuständigkeitsbereich des Bundesrates einwirken kann.

Übersicht

Art. 171 BV gibt der Bundesversammlung (dem Parlament) die Macht, dem Bundesrat (der Regierung) Aufträge zu erteilen. Damit kann das Parlament die Regierung steuern und kontrollieren.

Was regelt der Artikel? Die Norm erlaubt es dem Parlament, verschiedene Arten von Aufträgen zu geben. Die wichtigsten sind Motionen (verbindliche Aufträge) und Postulate (Prüfungsaufträge). Das Parlament kann verlangen, dass der Bundesrat neue Gesetze erarbeitet, bestehende Gesetze ändert oder bestimmte Massnahmen prüft.

Wer ist betroffen? Hauptsächlich das Parlament und der Bundesrat. Indirekt aber auch alle Bürgerinnen und Bürger, da parlamentarische Aufträge oft zu neuen Gesetzen oder politischen Massnahmen führen.

Wie funktioniert es konkret? Wenn das Parlament zum Beispiel eine Motion zur Verbesserung der Cybersicherheit überweist, muss der Bundesrat einen entsprechenden Gesetzesentwurf ausarbeiten. Bei einem Postulat zur Situation der Pflegeberufe muss er nur einen Bericht schreiben und Lösungsvorschläge prüfen.

Was sind die Rechtsfolgen? Motionen sind verbindlich - der Bundesrat muss handeln. Postulate verpflichten nur zur Prüfung und Berichterstattung. Das Parlament kann die Umsetzung kontrollieren und bei Nichteinhaltung Sanktionen verhängen.

Die genauen Regeln stehen im Parlamentsgesetz. Dort ist festgelegt, welche Instrumente es gibt und wie sie funktionieren.