Gesetzestext
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Die Kantone, die politischen Parteien und die interessierten Kreise werden bei der Vorbereitung wichtiger Erlasse und anderer Vorhaben von grosser Tragweite sowie bei wichtigen völkerrechtlichen Verträgen zur Stellungnahme eingeladen.

Das Vernehmlassungsverfahren nach Art. 147 BV ist ein wichtiges Instrument der Mitwirkung im schweizerischen Rechtsetzungsprozess. Die Verfassung verpflichtet die Behörden, bei wichtigen Erlassen und völkerrechtlichen Verträgen die Kantone, politischen Parteien und interessierten Kreise zur Stellungnahme einzuladen.

Wer ist betroffen? Obligatorische Teilnehmer sind alle Kantone als Ausdruck des kooperativen Föderalismus. Die politischen Parteien werden als Träger der politischen Willensbildung konsultiert. Die «interessierten Kreise» umfassen Verbände, Organisationen und weitere Akteure, die von der Vorlage betroffen sind.

Was wird konsultiert? Das Vernehmlassungsverfahren findet bei drei Kategorien statt: wichtige Erlasse (neue Gesetze oder bedeutende Änderungen), andere Vorhaben von grosser Tragweite (politische Programme) und wichtige völkerrechtliche Verträge. Die Lehre streitet darüber, ob bei jeder Gesetzesänderung eine Vernehmlassung nötig ist. Während das Vernehmlassungsgesetz (VlG) dies grundsätzlich vorsieht, kritisiert Schiess Rütimann diese extensive Praxis als verfassungswidrig (BSK BV, Art. 147 N. 16).

Welche Rechtsfolgen? Das Verfahren ist konsultativ – die Stellungnahmen sind für die Behörden nicht bindend. Die Bundesverfassung begründet keinen subjektiven Anspruch auf Durchführung einer Vernehmlassung. Die Rechtsprechung hat bestätigt, dass im Rechtsetzungsverfahren kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf rechtliches Gehör besteht (BGE 121 I 230).

Beispiel: Vor der Revision des Jagdgesetzes zur Wolf-Regulierung führte der Bundesrat 2024 eine dreimonatige Vernehmlassung durch. Kantone, Parteien und Umweltverbände konnten ihre Position darlegen. Obwohl viele Stellungnahmen kritisch waren, setzte der Bundesrat die Revision trotzdem in Kraft – die Vernehmlassung war erfolgreich durchgeführt worden.

Die Vernehmlassung stärkt die Legitimation von Gesetzen durch frühzeitige Einbindung der Betroffenen, ohne die demokratische Entscheidungsfreiheit der gewählten Behörden zu beschränken.