Gesetzestext
Fedlex ↗

1Der Bund schützt das Alpengebiet vor den negativen Auswirkungen des Transitverkehrs. Er begrenzt die Belastungen durch den Transitverkehr auf ein Mass, das für Menschen, Tiere und Pflanzen sowie ihre Lebensräume nicht schädlich ist.

2Der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze erfolgt auf der Schiene. Der Bundesrat trifft die notwendigen Massnahmen. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie unumgänglich sind. Sie müssen durch ein Gesetz näher bestimmt werden.

3Die Transitstrassen-Kapazität im Alpengebiet darf nicht erhöht werden. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind Umfahrungsstrassen, die Ortschaften vom Durchgangsverkehr entlasten.

Art. 84 BV — Übersicht

Art. 84 BV schützt die Schweizer Alpenkantone vor den negativen Folgen des Durchgangsverkehrs. Die Verfassungsbestimmung entstand durch die Volksinitiative «zum Schutze des Alpengebietes vor dem Transitverkehr», die 1994 angenommen wurde (BBl 1994 II 697).

Was regelt der Artikel?

Die Norm enthält drei zentrale Verpflichtungen für den Bund: Erstens muss er das Alpengebiet vor schädlichen Auswirkungen des Transitverkehrs schützen (Abs. 1). Zweitens soll der Gütertransport durch die Alpen grundsätzlich auf der Schiene erfolgen (Abs. 2). Drittens darf die Kapazität der Transitstrassen nicht erhöht werden (Abs. 3).

Wer ist betroffen?

Das Alpengebiet umfasst nach Art. 2 STVG die Kantone Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Tessin, Graubünden und Wallis. Betroffen sind alle Transportunternehmen, die Güter durch diese Kantone transportieren. Die Bevölkerung in diesen Gebieten profitiert vom Schutz vor Lärm, Luftverschmutzung und Verkehrsbelastung.

Welche Rechtsfolgen entstehen?

Der Bund muss konkrete Massnahmen ergreifen. Das wichtigste Instrument ist die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA), die seit dem 1. Januar 2001 erhoben wird (BGE 136 II 337 E. 2.2). Diese Abgabe macht Lastwagentransporte durch die Alpen teurer und soll so den Güterverkehr auf die Schiene verlagern. Zusätzlich gelten Nacht- und Sonntagsfahrverbote für Lastwagen sowie Gewichtslimiten.

Beispiel aus der Praxis

Ein Transportunternehmen, das Waren von Deutschland nach Italien transportiert, muss für jeden Kilometer durch das Alpengebiet LSVA bezahlen. Die Abgabe richtet sich nach dem Gewicht des Fahrzeugs und dessen Umweltstandard. Ein 40-Tonnen-Lastwagen zahlt für die Strecke Basel–Chiasso über 300 Franken an LSVA. Dies macht Bahntransporte oft wirtschaftlicher.

Die Verlagerungsziele sind jedoch noch nicht erreicht. Der Güterverkehr durch die Alpen erfolgt weiterhin mehrheitlich auf der Strasse. Neue Instrumente wie eine mögliche Alpentransitbörse werden diskutiert, um die Verfassungsziele zu verwirklichen.