Gesetzestext
Fedlex ↗

1Eine Teilrevision der Bundesverfassung kann vom Volk verlangt oder von der Bundesversammlung beschlossen werden.

2Die Teilrevision muss die Einheit der Materie wahren und darf die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts nicht verletzen.

3Die Volksinitiative auf Teilrevision muss zudem die Einheit der Form wahren.

Art. 194 BV

Übersicht

Art. 194 BV regelt die Teilrevision der Bundesverfassung. Eine Teilrevision ändert nur einzelne Bestimmungen der Verfassung, nicht die gesamte Verfassung. Es gibt zwei Wege für eine Teilrevision: Das Volk kann sie mit einer Volksinitiative verlangen oder das Parlament kann sie beschliessen.

Für eine Volksinitiative braucht es 100'000 gültige Unterschriften von Stimmberechtigten. Die Initiative kann als allgemeine Anregung eingereicht werden (dann schreibt das Parlament den Verfassungstext) oder als ausgearbeiteter Entwurf (dann steht der neue Verfassungstext schon fest).

Eine Teilrevision muss bestimmte Regeln einhalten. Sie muss die «Einheit der Materie» wahren. Das bedeutet: Alle Teile der Revision müssen sachlich zusammenpassen. Man darf nicht völlig verschiedene Themen in einer Vorlage vermischen. Zum Beispiel dürfen Steuerfragen und Umweltschutz nicht gemeinsam zur Abstimmung kommen, weil sie keinen inneren Zusammenhang haben.

Ausserdem darf eine Teilrevision das zwingende Völkerrecht nicht verletzen. Zwingendes Völkerrecht sind die wichtigsten internationalen Regeln, die alle Staaten befolgen müssen. Dazu gehören das Verbot der Folter, des Völkermords und der Sklaverei. Diese Regeln stehen über der Verfassung.

Bei Volksinitiativen kommt eine dritte Regel dazu: die «Einheit der Form». Eine Initiative muss entweder komplett als allgemeine Anregung oder komplett als ausgearbeiteter Entwurf eingereicht werden. Man darf beide Formen nicht mischen.

Wenn eine Initiative diese Regeln verletzt, erklärt sie das Parlament für ungültig. Eine gültige Teilrevision wird Volk und Ständen zur Abstimmung vorgelegt. Sie braucht das doppelte Mehr: Die Mehrheit der Stimmenden und die Mehrheit der Kantone müssen zustimmen.