Gesetzestext
Fedlex ↗

Die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät und die Strafe für solche Taten sind unverjährbar.

Art. 123b BV

Übersicht

Artikel 123b BV macht sexuelle und pornografische Straftaten an Kindern vor der Pubertät unverjährbar. Das bedeutet: Diese Täter können ihr ganzes Leben lang verfolgt und bestraft werden, auch nach Jahrzehnten.

Wer ist betroffen? Betroffen sind Täter von sexuellen Handlungen (wie Missbrauch oder Vergewaltigung) und pornografischen Straftaten an Kindern unter 12 Jahren. Nach der Umsetzung im Strafgesetzbuch (Art. 101 Abs. 1 lit. e StGB) gilt diese Altersgrenze strikt – unabhängig davon, wann ein Kind tatsächlich in die Pubertät kommt. Die Bestimmung stammt aus einer Volksinitiative, die 2008 angenommen wurde, wie die Botschaft des Bundesrates zeigt (BBl 2007 5369).

Rechtliche Folgen: Anders als bei anderen Straftaten gibt es keine zeitliche Grenze für die Verfolgung oder Bestrafung. Normalerweise verjähren Straftaten nach einer bestimmten Zeit – diese Regel wird hier durchbrochen. Das Bundesgericht hat jedoch klargestellt, dass bereits eingestellte Verfahren nicht wieder aufgenommen werden können (BGE 141 IV 93). Nach BSK BV-Göksu (N. 2) ist die Verfassungsbestimmung direkt anwendbar, während SG Komm BV-Vest (N. 2) die Präzisierung durch das Strafgesetzbuch betont.

Beispiel: Ein 30-Jähriger missbraucht ein achtjähriges Kind. Auch wenn die Tat erst 40 Jahre später entdeckt wird, kann er noch verfolgt und bestraft werden. Bei anderen schweren Straftaten wäre die Verfolgung längst verjährt.

Besonderheit: Nach 30 Jahren kann das Gericht die Strafe mildern (Art. 101 Abs. 2 StGB). Dies ist aber kein automatisches Recht – es hängt vom Einzelfall ab (BGE 140 IV 145). Auch Schadenersatzansprüche der Opfer verjähren praktisch nicht mehr, wie Schöbi (Festschrift SGHVR 2010, 519 ff.) darlegt.

Die Regel zeigt, wie wichtig der Schutz von Kindern in der Schweizer Rechtsordnung ist. Sie sorgt dafür, dass auch späte Aufdeckung von Missbrauch noch Konsequenzen haben kann.