Gesetzestext
Fedlex ↗

Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf:

a.
das Verfahren von Behörden im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe e, soweit gegen ihre Verfügungen die Beschwerde unmittelbar an eine Bundesbehörde unzulässig ist;
b.
das erstinstanzliche Verfahren der erstmaligen Begründung des Dienstverhältnisses von Bundespersonal, der Beförderung von Bundespersonal, der dienstlichen Anordnungen an das Bundespersonal16 und das Verfahren der Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Bundespersonal;
c.
das erstinstanzliche Verwaltungsstrafverfahren und das gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren;
d.
das Verfahren der Militärstrafrechtspflege einschliesslich der Militärdisziplinarrechtspflege, das Verfahren in militärischen Kommandosachen nach Artikel 37 sowie Verfahren nach den Artikeln 38 und 39 des Militärgesetzes vom 3. Februar 199518,19 …20;
dbis.
das Verfahren in Sozialversicherungssachen, soweit das Bundesgesetz vom 6. Oktober 200022 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts anwendbar ist;
e.
das Verfahren der Zollveranlagung;
ebis.
f.
das erstinstanzliche Verfahren in anderen Verwaltungssachen, wenn deren Natur die Erledigung auf der Stelle durch sofort vollstreckbare Verfügung erfordert.

Art. 3 VwVG — Übersicht

Art. 3 VwVG regelt, wann das Verwaltungsverfahrensgesetz nicht gilt. Das Gesetz nennt fünf wichtige Ausnahmen. Diese Bestimmung schützt spezielle Verfahren vor Doppelregelungen.

Wer ist betroffen? Die Ausnahmen treffen verschiedene Personengruppen. Bundespersonal ist bei Stellenantritten und Beförderungen betroffen. Militärpflichtige unterstehen speziellen Militärverfahren. Unternehmen im Zollverfahren haben andere Verfahrensregeln. Personen in Amtshilfeverfahren sind grundsätzlich nicht betroffen - hier gilt das VwVG weiterhin.

Die wichtigsten Ausnahmen: Bei Personalangelegenheiten gilt das VwVG nicht für erste Anstellungen und Beförderungen. Ein Beispiel: Wenn jemand sich für eine Bundesstelle bewirbt, läuft das Auswahlverfahren ohne VwVG-Regeln ab. Wird die Person aber später versetzt oder gekündigt, gelten wieder die normalen Verfahrensregeln.

Im Militär-, Zivilschutz- und Zivildienst haben diese Bereiche ihre eigenen Gesetze. Zollverfahren im engeren Sinn (Verzollung von Waren) folgen dem Zollgesetz. Interne Untersuchungen der Verwaltung ohne Aussenwirkung brauchen das VwVG nicht.

Rechtsfolgen: Wo das VwVG nicht gilt, fehlen wichtige Verfahrensgarantien. Es gibt kein automatisches Recht auf Akteneinsicht oder rechtliches Gehör nach VwVG-Standards. Die Fristen und Beschwerdemöglichkeiten richten sich nach den jeweiligen Spezialgesetzen.

Wichtiger Grundsatz: Die Ausnahmen sind eng zu verstehen. Im Zweifel gilt das VwVG. Sobald eine Verfügung erlassen wird, greifen meist wieder die normalen Verfahrensregeln. Das schützt die Betroffenen vor Rechtslücken.

Die Gerichte haben diese Ausnahmen restriktiv ausgelegt. Sie betonen: Das VwVG ist der Mindeststandard für faires Verwaltungshandeln des Bundes.