Gesetzestext
Fedlex ↗
1Die Verfahrenskosten setzen sich zusammen aus den Gebühren zur Deckung des Aufwands und den Auslagen im konkreten Straffall.
2Auslagen sind namentlich:
- a.
- Kosten für die amtliche Verteidigung und unentgeltliche Verbeiständung;
- b.
- Kosten für Übersetzungen;
- c.
- Kosten für Gutachten;
- d.
- Kosten für die Mitwirkung anderer Behörden;
- e.
- Post-, Telefon- und ähnliche Spesen.
Uebersicht
Art. 422 StPO — Art. 422 StPO