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Statute Text
Fedlex ↗

1Die Verfahrenskosten setzen sich zusammen aus den Gebühren zur Deckung des Aufwands und den Auslagen im konkreten Straffall.

2Auslagen sind namentlich:

a.
Kosten für die amtliche Verteidigung und unentgeltliche Verbeiständung;
b.
Kosten für Übersetzungen;
c.
Kosten für Gutachten;
d.
Kosten für die Mitwirkung anderer Behörden;
e.
Post-, Telefon- und ähnliche Spesen.

Uebersicht

Art. 422 StPO — Art. 422 StPO