Gesetzestext
Fedlex ↗

1Die Konkursandrohung enthält:

1.
die Angaben des Betreibungsbegehrens;
2.
das Datum des Zahlungsbefehls;
3.328
die Anzeige, dass der Gläubiger nach Ablauf von 20 Tagen das Konkursbegehren stellen kann;
4.329
die Mitteilung, dass der Schuldner, welcher die Zulässigkeit der Konkursbetreibung bestreiten will, innert zehn Tagen bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde zu führen hat (Art. 17).

2Der Schuldner wird zugleich daran erinnert, dass er berechtigt ist, einen Nachlassvertrag vorzuschlagen.

Uebersicht

Art. 160 SchKG — Art. 160 SchKG