Gesetzestext
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1Der Bund trägt die Hauptlast der Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur.

2Die Eisenbahninfrastruktur wird über einen Fonds finanziert. Dem Fonds werden folgende Mittel zugewiesen:

a.
höchstens zwei Drittel des Ertrags der Schwerverkehrsabgabe nach Artikel 85;
b.
der Ertrag aus der Mehrwertsteuererhöhung nach Artikel 130 Absatz 3bis;
c.
2,0 Prozent der Einnahmen aus der direkten Bundessteuer der natürlichen Personen;
d.
2300 Millionen Franken pro Jahr aus dem allgemeinen Bundeshaushalt; das Gesetz regelt die Indexierung dieses Betrags.

3Die Kantone beteiligen sich angemessen an der Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur. Das Gesetz regelt die Einzelheiten.

4Das Gesetz kann eine ergänzende Finanzierung durch Dritte vorsehen.

Art. 87a BV

Übersicht

Artikel 87a der Bundesverfassung regelt die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur in der Schweiz. Die Bestimmung verpflichtet Bund und Kantone, für eine ausreichende Finanzierung zu sorgen. Das wichtigste Instrument dafür ist der Bahninfrastrukturfonds (BIF).

Der BIF ist ein Spezialfonds, der ausschliesslich für Eisenbahninfrastruktur verwendet werden darf. Dazu gehören Gleise, Bahnhöfe, Sicherungsanlagen und Stromversorgung. Das Geld fliesst sowohl in den Unterhalt bestehender Anlagen als auch in neue Bauprojekte.

Die Finanzierung erfolgt durch verschiedene Quellen: höchstens zwei Drittel der Einnahmen aus der Schwerverkehrsabgabe (LSVA), Gelder aus der Mineralölsteuer, 2,0 Promille der Mehrwertsteuer und Beiträge der Kantone von insgesamt 500 Millionen Franken jährlich. Zusätzlich zahlt der Bund allgemeine Bundesmittel ein.

Die Kantone müssen ihre 500 Millionen Franken nach einem gesetzlichen Schlüssel aufteilen. Dieser berücksichtigt die Länge der Eisenbahnstrecken in jedem Kanton und die darauf erbrachte Verkehrsleistung. Kantone mit viel Bahnverkehr zahlen entsprechend mehr.

Private oder Gemeinden können zusätzlich eigene Projekte finanzieren, wenn der BIF diese nicht übernimmt. Dies ist zum Beispiel bei Anschlussgleisen für Firmen der Fall.

Beispiel: Der Ausbau des Bahnhofs Bern für 1,9 Milliarden Franken wird hauptsächlich aus dem BIF finanziert. Der Kanton Bern beteiligt sich mit seinem jährlichen Pflichtbeitrag von rund 60 Millionen Franken. Zusätzliche lokale Verbesserungen könnten Stadt und Kanton freiwillig mitfinanzieren.