Gesetzestext
Fedlex ↗
1Zum Abschlusse eines Vertrages ist die übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung der Parteien erforderlich.
2Sie kann eine ausdrückliche oder stillschweigende sein.
Uebersicht
Art. 1 OR — Art. 1 OR
1Zum Abschlusse eines Vertrages ist die übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung der Parteien erforderlich.
2Sie kann eine ausdrückliche oder stillschweigende sein.
Art. 1 OR — Art. 1 OR