Gesetzestext
Fedlex ↗
1Die Gegenpartei kann in der Berufungsantwort Anschlussberufung erheben.
2Die Anschlussberufung fällt dahin, wenn:
- a.
- die Rechtsmittelinstanz nicht auf die Berufung eintritt;
- b.
- …
- c.
- die Berufung vor Beginn der Urteilsberatung zurückgezogen wird.
Uebersicht
Art. 313 ZPO — Art. 313 ZPO