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Statute Text
Fedlex ↗

1Die Gegenpartei kann in der Berufungsantwort Anschlussberufung erheben.

2Die Anschlussberufung fällt dahin, wenn:

a.
die Rechtsmittelinstanz nicht auf die Berufung eintritt;
b.
c.
die Berufung vor Beginn der Urteilsberatung zurückgezogen wird.

Uebersicht

Art. 313 ZPO — Art. 313 ZPO