Gesetzestext
Fedlex ↗
Die Vorladung enthält:
- a.
- Name und Adresse der vorgeladenen Person;
- b.
- die Prozesssache und die Parteien;
- c.
- die Eigenschaft, in welcher die Person vorgeladen wird;
- d.
- Ort, Datum und Zeit des geforderten Erscheinens oder der geforderten Verfügbarkeit beim Einsatz elektronischer Mittel zur Ton- und Bildübertragung;
- e.
- die Prozesshandlung, zu der vorgeladen wird;
- f.
- die Säumnisfolgen;
- g.
- das Datum der Vorladung und die Unterschrift des Gerichts.
Uebersicht
Art. 133 ZPO — Art. 133 ZPO