Gesetzestext
Fedlex ↗
1Mängel wie fehlende Unterschrift und fehlende Vollmacht sind innert einer gerichtlichen Nachfrist zu verbessern. Andernfalls gilt die Eingabe als nicht erfolgt.
2Gleiches gilt für unleserliche, ungebührliche, unverständliche oder weitschweifige Eingaben.
3Querulatorische und rechtsmissbräuchliche Eingaben werden ohne Weiteres zurückgeschickt.
Uebersicht
Art. 132 ZPO — Art. 132 ZPO