Gesetzestext
Fedlex ↗

Zur Vereinfachung des Prozesses kann das Gericht insbesondere:

a.
das Verfahren auf einzelne Fragen oder auf einzelne Rechtsbegehren beschränken;
b.
gemeinsam eingereichte Klagen trennen;
c.
selbstständig eingereichte Klagen vereinigen;
d.
eine Widerklage vom Hauptverfahren trennen.

Uebersicht

Art. 125 ZPO — Art. 125 ZPO